Architekturbegriff
Objektspezifische staatliche Prüfarchitektur
Staatliche Folgen-, Nachhaltigkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Berücksichtigungsprüfungen folgen unterschiedlichen Rechts- und Verfahrensrahmen je nach Entscheidungsobjekt.
Auf einen Blick
- Einordnung: Architekturbegriff im Bereich Architekturbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Staatliche Nachhaltigkeitsarchitektur, Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Deutschland verfügt nicht über nur ein einziges Prüfverfahren für jedes staatliche Handeln. Für Bundesregelungsvorhaben sind unter anderem GGO, GFA, Nachhaltigkeitsprüfung und eNAP/eGFA relevant. Für finanzwirksame Maßnahmen gelten § 7 BHO und die VV-BHO. Je nach Gegenstand können Fachgesetze wie § 13 KSG oder § 8 KAnG, Vergabe-, Beteiligungs-, Förder- oder weitere Vorschriften hinzutreten.
Objektspezifisch bedeutet deshalb: Zuerst werden Handlungsform, Zuständigkeit, Rechtsraum und materieller Gegenstand bestimmt; erst dann wird der wirklich anwendbare staatliche Prüf- und Kontrollrahmen belegt. Die Existenz einer Regel darf nicht mit ihrer Anwendung im Einzelfall verwechselt werden.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
WÖk führt diese heterogenen staatlichen Befunde als getrennte Referenzschicht und verwendet darüber hinaus eine gemeinsame materialitätsgetriebene Kette für Problem, Ziel, Wirkpfad, Gegenfaktum, Optionen, Verteilung, Resilienz, Umsetzung, Reality Check und Lernen.
Verwendung
Verwendung
Bundes-GGO/eNAP nicht auf Länder, EU oder andere Handlungsformen übertragen. Ebenso wenig aus einem nicht auffindbaren öffentlichen Dokument auf eine unterbliebene Prüfung schließen.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Objektspezifische staatliche Prüfarchitektur“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als Architekturbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Objektspezifische staatliche Prüfarchitektur“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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