Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Kapitel 037 das wirkungssteuergesetz WStG

Gesetzesentwurf zum Wirkungssteuergesetz (WStG) als Kerninstrument der wirkungsbasierten Fiskalsteuerung; Themenfeld Staat und Demokratie.

WÖk-intern Gesetz Prüfstatus: führend

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
  • Herkunft: WÖk-intern · Prüfstatus: führend
  • Gesetzesentwurf zum Wirkungssteuergesetz (WStG) als Kerninstrument der wirkungsbasierten Fiskalsteuerung; Themenfeld Staat und Demokratie.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Gesetzesentwurf zum Wirkungssteuergesetz (WStG) als Kerninstrument der wirkungsbasierten Fiskalsteuerung; Themenfeld Staat und Demokratie.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Das WStG-Kapitel ist der zentrale rechtliche Entwurf zur Einführung der Wirkungssteuer und übersetzt das Kernanliegen der Wirkungsökonomie – die fiskalische Bepreisung von Netto-Wirkungen – in Gesetzessprache. Es adressiert unmittelbar die Dimension Demokratie über Steuerrecht und staatliche Lenkung und verbindet die Prüflogik und den Netto-Wirkungs-Index mit einer konkreten Bemessungs- und Erhebungssystematik. Methodisch bildet es das rechtliche Scharnier zwischen Wirkungsmessung und Staatshaushalt und ist Referenz für nachgelagerte Instrumente wie die Produktwirkungssteuer. Seine Rolle ist die einer führenden Rechtsgrundlage im Entwurfsstadium. Grenze: Es ist ein eigenpublizierter, nicht in Kraft getretener Gesetzesentwurf mit programmatischem Charakter, dessen Vollzugstauglichkeit noch nicht erprobt ist.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
WÖk-intern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
graue Literatur
Wirkungsfelder
Demokratie, Steuern, Recht
Domain
wirkungsoekonomie.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0582

https://wirkungsoekonomie.de/referenz/kapitel-037-das-wirkungssteuergesetz-wstg/ ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.