Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Kapitel 037 das wirkungssteuergesetz WStG
Gesetzesentwurf zum Wirkungssteuergesetz (WStG) als Kerninstrument der wirkungsbasierten Fiskalsteuerung; Themenfeld Staat und Demokratie.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
- Herkunft: WÖk-intern · Prüfstatus: führend
- Gesetzesentwurf zum Wirkungssteuergesetz (WStG) als Kerninstrument der wirkungsbasierten Fiskalsteuerung; Themenfeld Staat und Demokratie.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Gesetzesentwurf zum Wirkungssteuergesetz (WStG) als Kerninstrument der wirkungsbasierten Fiskalsteuerung; Themenfeld Staat und Demokratie.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Das WStG-Kapitel ist der zentrale rechtliche Entwurf zur Einführung der Wirkungssteuer und übersetzt das Kernanliegen der Wirkungsökonomie – die fiskalische Bepreisung von Netto-Wirkungen – in Gesetzessprache. Es adressiert unmittelbar die Dimension Demokratie über Steuerrecht und staatliche Lenkung und verbindet die Prüflogik und den Netto-Wirkungs-Index mit einer konkreten Bemessungs- und Erhebungssystematik. Methodisch bildet es das rechtliche Scharnier zwischen Wirkungsmessung und Staatshaushalt und ist Referenz für nachgelagerte Instrumente wie die Produktwirkungssteuer. Seine Rolle ist die einer führenden Rechtsgrundlage im Entwurfsstadium. Grenze: Es ist ein eigenpublizierter, nicht in Kraft getretener Gesetzesentwurf mit programmatischem Charakter, dessen Vollzugstauglichkeit noch nicht erprobt ist.
Wirkungsbezug