Anschlussbegriff

Art. 11 AEUV – Umweltintegrationsprinzip

Art. 11 AEUV verlangt, dass Umweltschutzanforderungen in die Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen einbezogen werden, insbesondere zur Förderung nachhaltiger Entwicklung.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsarchitektur, Wirkungsprüfung, Wirkungshaushalt.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Dieser Artikel passt besonders gut zur WÖk, weil er den Übergang von Add-on-Nachhaltigkeit zu integrierter Steuerungslogik ausdrückt: Umwelt wird nicht nachträglich kompensiert, sondern in jede Politik eingerechnet.

Verwendung

Verwendung

„Art. 11 AEUV – Umweltintegrationsprinzip“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Art. 11 AEUV ersetzt keine Wirkungsmessung. Er liefert den rechtlichen Integrationsauftrag; die WÖk operationalisiert ihn über Daten, Scorecards, Preise, Steuern und Rückkopplung.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Art. 11 AEUV – Umweltintegrationsprinzip“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.