WÖk-Präzisierungsbegriff
Folgenfreiheit
Folgenfreiheit ist die falsche Vorstellung, eine erlaubte oder geschützte Handlung müsse grundsätzlich ohne soziale, berufliche oder institutionelle Konsequenzen bleiben.
Auf einen Blick
- Folgenfreiheit verwechselt Freiheit mit Anspruch auf Folgenlosigkeit.
- Der Begriff gehört zum Bereich Ethik, Würde und Verantwortung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „Folgenfreiheit“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Meinungsfreiheit, Öffentliche Wirkung, Wirkungsfreiheit.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Die Wirkungsökonomie trennt Freiheit und Folgenfreiheit: Grundrechte schützen vor unzulässiger staatlicher Unterdrückung, schaffen aber keinen Anspruch darauf, dass öffentliche Wirkung von anderen nicht bewertet, beantwortet oder verhältnismäßig sanktioniert wird. Entscheidend bleiben Rolle, Kontext, Schutzpflichten, Schaden, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Verfahren.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Der Begriff ist ein Schutz gegen zwei Verkürzungen: gegen pauschale Sanktionierung unliebsamer Meinung und gegen die Behauptung, öffentliche demokratiegefährdende Wirkung müsse folgenlos bleiben.
Verwendung
Verwendung
Immer als Abgrenzungsbegriff verwenden: Wahlgeheimnis und Meinungsfreiheit schützen Freiheit, aber nicht jede öffentliche Wirkung vor jeder Folge.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Meinungsfreiheit
- Rechtsfreiheit
- Straffreiheit
- Wirkungsfreiheit
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „Folgenfreiheit“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Folgenfreiheit verwechselt Freiheit mit Anspruch auf Folgenlosigkeit.
Im Bereich Ethik, Würde und Verantwortung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „Folgenfreiheit“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Ethik, Würde und Verantwortung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Folgenfreiheit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Meinungsfreiheit · Öffentliche Wirkung · Wirkungsfreiheit · Wirkungsverantwortung · Verhältnismäßigkeit · Rechtsstaatlichkeit · Grundrechte
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
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