WÖk-Präzisierungsbegriff
Green Claims Directive
Die Green Claims Directive ist ein EU-Vorschlag zur Substantiierung und Prüfung ausdrücklicher Umweltaussagen.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Datenbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Greenwashing, Impact-Washing, Climate Neutral Claim.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Sie ist für die WÖk relevant, weil Wirkungskommunikation überprüfbar, datenbasiert und nicht irreführend sein muss.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Statushinweis: Als EU-Vorschlag einordnen und nicht als vollständig geltendes fertiges System darstellen.
Verwendung
Verwendung
Als Anschlussbegriff verwenden und von WÖk-Bewertung unterscheiden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Green Claims Directive“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als WÖk-Präzisierungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Green Claims Directive“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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