Anschlussbegriff
Anti-SLAPP-Richtlinie
Die Anti-SLAPP-Richtlinie schützt Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Öffentlichkeit, Medienfreiheit, Zivilgesellschaft.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist sie ein Schutzinstrument für demokratische Rückkopplung. Öffentlichkeit kann nur wirken, wenn Kritik, Journalismus, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nicht durch missbräuchliche Klagen eingeschüchtert werden.
Verwendung
Verwendung
„Anti-SLAPP-Richtlinie“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als allgemeiner Rechtsschutzartikel überfrachten. Fokus: Schutz öffentlicher Beteiligung als Bedingung demokratischer Wirkungsräume.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Anti-SLAPP-Richtlinie“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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