Anschlussbegriff

Anti-SLAPP-Richtlinie

Die Anti-SLAPP-Richtlinie schützt Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug.

AnschlussbegriffStand / Version 2.0

Auf einen Blick

  • Die Anti-SLAPP-Richtlinie schützt Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „Anti-SLAPP-Richtlinie“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Öffentlichkeit, Medienfreiheit, Zivilgesellschaft.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Die Anti-SLAPP-Richtlinie schützt Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die WÖk ist sie ein Schutzinstrument für demokratische Rückkopplung. Öffentlichkeit kann nur wirken, wenn Kritik, Journalismus, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nicht durch missbräuchliche Klagen eingeschüchtert werden.

Verwendung

Verwendung

Für die WÖk ist sie ein Schutzinstrument für demokratische Rückkopplung. Öffentlichkeit kann nur wirken, wenn Kritik, Journalismus, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nicht durch missbräuchliche Klagen eingeschüchtert werden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als allgemeiner Rechtsschutzartikel überfrachten. Fokus: Schutz öffentlicher Beteiligung als Bedingung demokratischer Wirkungsräume.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „Anti-SLAPP-Richtlinie“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Die Anti-SLAPP-Richtlinie schützt Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug.

Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „Anti-SLAPP-Richtlinie“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Anti-SLAPP-Richtlinie“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Öffentlichkeit · Medienfreiheit · Zivilgesellschaft · Wirkungsrat · Demokratie · Wirkungswahrheit