Methodenbegriff
Evidenz- und Annahmenregister
Wissen, Schätzungen, normative Setzungen, Hypothesen und Unsicherheiten getrennt dokumentieren und über den Prozess fortschreiben.
Auf einen Blick
- Einordnung: Methodenbegriff im Bereich WÖMS Methodensystem.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsökonomisches Methodensystem, Wirkungsökonomisches Managementmodell.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
A06 gehört zur Kategorie „Orientierung, Mandat und Schutzrahmen“. Verbindlicher Output: Versioniertes Register mit Aussage, Typ, Evidenzstufe E0–E5, Quelle, Unsicherheit, Verantwortlichen und Prüfdatum.
Verwendung
Verwendung
„Evidenz- und Annahmenregister“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich WÖMS Methodensystem präzise zuzuordnen.
Als Methodenbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Ergebnis nicht als endgültige Wahrheit, sondern als versionierte Entscheidungsgrundlage behandeln. Betroffene, negative Wirkungen und Machtasymmetrien dürfen nicht durch Workshopkonsens verschwinden.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Evidenz- und Annahmenregister“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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