Steuerungsbegriff
Goldene Wirkungsregel
Prinzip, nach dem Kreditfinanzierung nur für Ausgaben zulässig ist, die positive Netto-Wirkung, Resilienz oder Folgekostenvermeidung erzeugen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Steuerungsbegriff im Bereich Steuerungsbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an T-SROI – Transformational Social Return on Investment, positive Netto-Wirkung, Wirkungshaushalt.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Die Goldene Wirkungsregel ist ein wirkungsökonomisches Prinzip für öffentliche Kreditfinanzierung: Schulden sind nur dann gerechtfertigt, wenn die finanzierten Ausgaben positive Netto-Wirkung, Resilienzgewinn oder nachweisbare Folgekostenvermeidung erzeugen und demokratisch kontrolliert werden.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
In der Wirkungsökonomie hilft „Goldene Wirkungsregel“, die passende Wirkungsfrage im Bereich Steuerungsbegriff zu stellen: Welche Zustände verändern sich, für wen, innerhalb welcher Bilanzgrenze und mit welchen Nebenfolgen?
Der Begriff allein belegt keine positive Wirkung. Seine Bedeutung wird erst durch Daten, Kontext, Vergleichsmaßstab und Rückkopplung in Entscheidungen belastbar.
Verwendung
Verwendung
Als Gegenstück zu Schuldenromantik und Sparmoralismus verwenden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Goldene Wirkungsregel“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als Steuerungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Goldene Wirkungsregel“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise