WÖk-Präzisierungsbegriff
Konsequenzfähigkeit
Konsequenzfähigkeit beschreibt die demokratische Fähigkeit, auf schädliche öffentliche Wirkung rechtsstaatlich, verhältnismäßig und klar zu reagieren.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Demokratie, Rechtsstaat und öffentlicher Wirkungsraum.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Demokratische Rückkopplung, Öffentliche Wirkung, Folgenfreiheit.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Konsequenzfähigkeit verbindet Meinungsfreiheit, Schutzpflichten und Wirkungsverantwortung. Sie meint nicht Härte um der Härte willen, sondern die Fähigkeit von Organisationen, Institutionen und Öffentlichkeit, sichtbare Wirkungen zu prüfen, Betroffene zu schützen, Rollen und Kontext zu beachten und angemessene Rückkopplungen auszulösen.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Der Begriff ergänzt demokratische Rückkopplung: Eine freiheitliche Ordnung bleibt lern- und schutzfähig, wenn sie Wirkung sieht und angemessen beantwortet.
Verwendung
Verwendung
Nur mit Verhältnismäßigkeit, Einzelfallprüfung und Rechtsstaatlichkeit verwenden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Sanktionslust
- Cancel Culture
- Gesinnungsprüfung
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Konsequenzfähigkeit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise