Anschlussbegriff

Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie

Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.

AnschlussbegriffStand / Version 2.0

Auf einen Blick

  • Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrat, Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, Grundrechte.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Jede wirkungsbasierte Steuer, Bewertung, Förderung, Sanktion oder Regel muss verhältnismäßig sein. Je stärker ein Eingriff in Freiheit, Eigentum, Berufsausübung oder Teilhabe wirkt, desto höher sind Begründungspflicht, Datenqualität, Rechtsschutz und demokratische Kontrolle.

Verwendung

Verwendung

Jede wirkungsbasierte Steuer, Bewertung, Förderung, Sanktion oder Regel muss verhältnismäßig sein. Je stärker ein Eingriff in Freiheit, Eigentum, Berufsausübung oder Teilhabe wirkt, desto höher sind Begründungspflicht, Datenqualität, Rechtsschutz und demokratische Kontrolle.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Gute Wirkung rechtfertigt nicht automatisch jedes Mittel. Wirkungsökonomie ohne Verhältnismäßigkeit wäre technokratisch und grundrechtsgefährdend.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.

Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Wirkungsrat · Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG · Grundrechte · Wirkungsstaat · Datenqualität