Anschlussbegriff
Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie
Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.
Auf einen Blick
- Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.
- Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrat, Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, Grundrechte.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Jede wirkungsbasierte Steuer, Bewertung, Förderung, Sanktion oder Regel muss verhältnismäßig sein. Je stärker ein Eingriff in Freiheit, Eigentum, Berufsausübung oder Teilhabe wirkt, desto höher sind Begründungspflicht, Datenqualität, Rechtsschutz und demokratische Kontrolle.
Verwendung
Verwendung
Jede wirkungsbasierte Steuer, Bewertung, Förderung, Sanktion oder Regel muss verhältnismäßig sein. Je stärker ein Eingriff in Freiheit, Eigentum, Berufsausübung oder Teilhabe wirkt, desto höher sind Begründungspflicht, Datenqualität, Rechtsschutz und demokratische Kontrolle.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Gute Wirkung rechtfertigt nicht automatisch jedes Mittel. Wirkungsökonomie ohne Verhältnismäßigkeit wäre technokratisch und grundrechtsgefährdend.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.
Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Wirkungsrat · Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG · Grundrechte · Wirkungsstaat · Datenqualität
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