Anschlussbegriff
Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie
Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrat, Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, Grundrechte.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Jede wirkungsbasierte Steuer, Bewertung, Förderung, Sanktion oder Regel muss verhältnismäßig sein. Je stärker ein Eingriff in Freiheit, Eigentum, Berufsausübung oder Teilhabe wirkt, desto höher sind Begründungspflicht, Datenqualität, Rechtsschutz und demokratische Kontrolle.
Verwendung
Verwendung
„Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Gute Wirkung rechtfertigt nicht automatisch jedes Mittel. Wirkungsökonomie ohne Verhältnismäßigkeit wäre technokratisch und grundrechtsgefährdend.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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