Anschlussbegriff

Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie

Verhältnismäßigkeit ist der rechtsstaatliche Maßstab, der sicherstellt, dass Wirkungslenkung geeignet, erforderlich und angemessen bleibt.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrat, Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, Grundrechte.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Jede wirkungsbasierte Steuer, Bewertung, Förderung, Sanktion oder Regel muss verhältnismäßig sein. Je stärker ein Eingriff in Freiheit, Eigentum, Berufsausübung oder Teilhabe wirkt, desto höher sind Begründungspflicht, Datenqualität, Rechtsschutz und demokratische Kontrolle.

Verwendung

Verwendung

„Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Gute Wirkung rechtfertigt nicht automatisch jedes Mittel. Wirkungsökonomie ohne Verhältnismäßigkeit wäre technokratisch und grundrechtsgefährdend.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Verhältnismäßigkeit in der Wirkungsökonomie“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.