Methodenbegriff

Wirkungskompass

Der Wirkungskompass richtet Entscheidungen an Mensch, Planet und Demokratie sowie SDGs, Agenda 2030, SDG+, Wirkungsgrenzen und positiver Netto-Wirkung aus.

Methodenbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Methodenbegriff im Bereich WÖMM Managementmodell.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsökonomisches Managementmodell, Wirkungskompass-Ausrichtung, positive Netto-Wirkung.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Er legt Richtung und Schutzrahmen fest, bevor Optionen auf Preis, Geschwindigkeit, Marge oder Skalierung optimiert werden.

Verwendung

Verwendung

„Wirkungskompass“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich WÖMM Managementmodell präzise zuzuordnen.

Als Methodenbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • SDG-Symbole oder allgemeine Nachhaltigkeitsziele ersetzen keine begründete Priorisierung und Grenzprüfung.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Wirkungskompass“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Quellen und Einordnung

Kategorie: WÖMM Managementmodell

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.