WÖk-Präzisierungsbegriff
Wirkungspflicht des Eigentums
Die Wirkungspflicht des Eigentums beschreibt, dass Eigentum an Wohnraum an seine reale Wirkung auf Bezahlbarkeit, Gesundheit, Quartier und Vertrauen rückgebunden wird.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Grundbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wohnwirkung, Wirkungsvermietung, Spekulationslogik.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Eigentum bleibt Freiheitsform, Investitionsgrundlage und Verantwortung. Bei Wohnraum betrifft es aber einen gesellschaftlichen Wirkungsraum und braucht daher transparente Schutzgrenzen, Rechtsschutz und demokratische Ausgestaltung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Nicht als Enteignungsformel oder Totalregulierung formulieren.
Verwendung
Verwendung
Als ordnungspolitische Rückbindung von Wohnraum an Wirkung verwenden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Enteignung
- Renditeverbot
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Wirkungspflicht des Eigentums“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise