Anschlussbegriff
Art. 37 EU-Grundrechtecharta – Umweltschutz
Art. 37 der EU-Grundrechtecharta verlangt ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität in den Politiken der Union nach dem Grundsatz nachhaltiger Entwicklung.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an 5. P = Planet, EU-Nachhaltigkeitsverfassungsrahmen, Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist Art. 37 ein Grundrechtecharta-Anker für Planet als Schutzdimension. Er stärkt die Idee, dass Umweltschutz nicht bloß Fachpolitik ist, sondern Teil der europäischen Grundordnung.
Verwendung
Verwendung
„Art. 37 EU-Grundrechtecharta – Umweltschutz“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Art. 37 ist kein subjektives Einzelgrundrecht mit derselben Struktur wie klassische Abwehrrechte. Im Glossar sollte er als Grundsatz und Integrationsauftrag beschrieben werden.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Art. 37 EU-Grundrechtecharta – Umweltschutz“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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