Anschlussbegriff

CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die CSDDD verpflichtet große Unternehmen, tatsächliche und potenzielle negative Menschenrechts- und Umweltwirkungen in eigenen Tätigkeiten, Tochterunternehmen und Geschäftspartnerketten zu adressieren.

AnschlussbegriffStand / Version 2.0

Auf einen Blick

  • Die CSDDD verpflichtet große Unternehmen, tatsächliche und potenzielle negative Menschenrechts- und Umweltwirkungen in eigenen Tätigkeiten, Tochterunternehmen und Geschäftspartnerketten zu adressieren.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Lieferkettenwirkung, negative Wirkung, Human Rights Due Diligence / HRDD.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Die CSDDD verpflichtet große Unternehmen, tatsächliche und potenzielle negative Menschenrechts- und Umweltwirkungen in eigenen Tätigkeiten, Tochterunternehmen und Geschäftspartnerketten zu adressieren.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die WÖk ist sie ein Lieferketten- und Verantwortungskern: Negative Wirkungen werden nicht nur berichtet, sondern müssen in Governance, Risikomanagement und Sorgfaltspflichten bearbeitet werden.

Verwendung

Verwendung

Für die WÖk ist sie ein Lieferketten- und Verantwortungskern: Negative Wirkungen werden nicht nur berichtet, sondern müssen in Governance, Risikomanagement und Sorgfaltspflichten bearbeitet werden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • CSDDD ist Sorgfalts- und Haftungsrahmen, keine allgemeine Wirkungsbewertung. Die WÖk kann sie in eine breitere Wirkungsarchitektur integrieren.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Die CSDDD verpflichtet große Unternehmen, tatsächliche und potenzielle negative Menschenrechts- und Umweltwirkungen in eigenen Tätigkeiten, Tochterunternehmen und Geschäftspartnerketten zu adressieren.

Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Lieferkettenwirkung · negative Wirkung · Human Rights Due Diligence / HRDD