Anschlussbegriff

CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die CSDDD verpflichtet große Unternehmen, tatsächliche und potenzielle negative Menschenrechts- und Umweltwirkungen in eigenen Tätigkeiten, Tochterunternehmen und Geschäftspartnerketten zu adressieren.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Lieferkettenwirkung, negative Wirkung, Human Rights Due Diligence / HRDD.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die WÖk ist sie ein Lieferketten- und Verantwortungskern: Negative Wirkungen werden nicht nur berichtet, sondern müssen in Governance, Risikomanagement und Sorgfaltspflichten bearbeitet werden.

Verwendung

Verwendung

„CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • CSDDD ist Sorgfalts- und Haftungsrahmen, keine allgemeine Wirkungsbewertung. Die WÖk kann sie in eine breitere Wirkungsarchitektur integrieren.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.