Anschlussbegriff
Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts
Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist ein wichtiger verfassungsrechtlicher Bezugspunkt für Klimaschutz, Art. 20a GG, Grundrechte und die Verteilung von Freiheitslasten über die Zeit.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, Intertemporale Freiheitssicherung, Wirkungsfolgenabschätzung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die Wirkungsökonomie zeigt der Klimabeschluss, dass ökologische Untätigkeit rechtlich relevante Zukunftslasten erzeugen kann. Wirkung, Unterlassen und Zeitdimension werden dadurch für Rechtsstaat und Gesetzgebung besonders anschlussfähig.
Verwendung
Verwendung
„Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Der Klimabeschluss ersetzt keine demokratische Gesetzgebung und macht Art. 20a nicht zu einem Freibrief für jede Maßnahme. Er stärkt die Pflicht zur Zukunftsverantwortung im Rahmen der Verfassung.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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