Anschlussbegriff
Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts
Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist ein wichtiger verfassungsrechtlicher Bezugspunkt für Klimaschutz, Art. 20a GG, Grundrechte und die Verteilung von Freiheitslasten über die Zeit.
Auf einen Blick
- Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist ein wichtiger verfassungsrechtlicher Bezugspunkt für Klimaschutz, Art. 20a GG, Grundrechte und die Verteilung von Freiheitslasten über die Zeit.
- Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, Intertemporale Freiheitssicherung, Wirkungsfolgenabschätzung.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist ein wichtiger verfassungsrechtlicher Bezugspunkt für Klimaschutz, Art. 20a GG, Grundrechte und die Verteilung von Freiheitslasten über die Zeit.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die Wirkungsökonomie zeigt der Klimabeschluss, dass ökologische Untätigkeit rechtlich relevante Zukunftslasten erzeugen kann. Wirkung, Unterlassen und Zeitdimension werden dadurch für Rechtsstaat und Gesetzgebung besonders anschlussfähig.
Verwendung
Verwendung
Für die Wirkungsökonomie zeigt der Klimabeschluss, dass ökologische Untätigkeit rechtlich relevante Zukunftslasten erzeugen kann. Wirkung, Unterlassen und Zeitdimension werden dadurch für Rechtsstaat und Gesetzgebung besonders anschlussfähig.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Der Klimabeschluss ersetzt keine demokratische Gesetzgebung und macht Art. 20a nicht zu einem Freibrief für jede Maßnahme. Er stärkt die Pflicht zur Zukunftsverantwortung im Rahmen der Verfassung.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist ein wichtiger verfassungsrechtlicher Bezugspunkt für Klimaschutz, Art. 20a GG, Grundrechte und die Verteilung von Freiheitslasten über die Zeit.
Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG · Intertemporale Freiheitssicherung · Wirkungsfolgenabschätzung · Wirkungsstaat · Wirkungsrat
Verknüpfungen