Such- und Übergangsbegriff

Produktivitätssteuer

Produktivitätssteuer bezeichnet allgemein die Idee, Produktivitätsgewinne steuerlich abzuschöpfen. In der WÖk ist der Begriff unscharf; präziser sind Automatisierungsdividende, Maschinenwertschöpfungsbeitrag und Maschinenleistungsrückkopplung.

Such- und Übergangsbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Such- und Übergangsbegriff im Bereich Abgrenzungsbegriff.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Automatisierungsdividende, Maschinenwertschöpfungsbeitrag, Maschinenleistungsrückkopplung.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Produktivitätssteuer ist kein sauberer Kernbegriff der Wirkungsökonomie, sondern ein möglicher Such- oder Übergangsbegriff. Er kann missverständlich sein, weil Produktivität in der WÖk grundsätzlich positiv sein kann. Produktivitätssteigerungen durch KI, Robotik, Digitalisierung oder autonome Systeme sollen nicht verhindert werden. Entscheidend ist, ob die daraus entstehenden Gewinne einseitig privatisiert werden oder zur Stabilisierung von Einkommen, Teilhabe, Weiterbildung, Rente und öffentlicher Infrastruktur beitragen.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Die Wirkungsökonomie spricht präziser von Automatisierungsdividende, Produktivitätsrückführung, Maschinenwertschöpfungsbeitrag oder Maschinenleistungsrückkopplung. Produktivität ist nicht das Problem; fehlende Rückkopplung ist das Problem.

Verwendung

Verwendung

Nicht als Strafsteuer auf Effizienz formulieren. Bei Suche und Navigation auf Automatisierungsdividende und Maschinenwertschöpfungsbeitrag verweisen.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Automatisierungsdividende
  • Maschinenwertschöpfungsbeitrag
  • Robotersteuer
  • Wirkungssteuer

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Produktivitätssteuer“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Methoden & Werkzeuge

Demos

Wirkungsfelder

Online-Buch

Relevante Kapitel im Online-Buch

Quellen und Einordnung

Kategorie: Abgrenzungsbegriff

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.