Such- und Übergangsbegriff
Produktivitätssteuer
Produktivitätssteuer bezeichnet allgemein die Idee, Produktivitätsgewinne steuerlich abzuschöpfen. In der WÖk ist der Begriff unscharf; präziser sind Automatisierungsdividende, Maschinenwertschöpfungsbeitrag und Maschinenleistungsrückkopplung.
Auf einen Blick
- Einordnung: Such- und Übergangsbegriff im Bereich Abgrenzungsbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Automatisierungsdividende, Maschinenwertschöpfungsbeitrag, Maschinenleistungsrückkopplung.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Produktivitätssteuer ist kein sauberer Kernbegriff der Wirkungsökonomie, sondern ein möglicher Such- oder Übergangsbegriff. Er kann missverständlich sein, weil Produktivität in der WÖk grundsätzlich positiv sein kann. Produktivitätssteigerungen durch KI, Robotik, Digitalisierung oder autonome Systeme sollen nicht verhindert werden. Entscheidend ist, ob die daraus entstehenden Gewinne einseitig privatisiert werden oder zur Stabilisierung von Einkommen, Teilhabe, Weiterbildung, Rente und öffentlicher Infrastruktur beitragen.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die Wirkungsökonomie spricht präziser von Automatisierungsdividende, Produktivitätsrückführung, Maschinenwertschöpfungsbeitrag oder Maschinenleistungsrückkopplung. Produktivität ist nicht das Problem; fehlende Rückkopplung ist das Problem.
Verwendung
Verwendung
Nicht als Strafsteuer auf Effizienz formulieren. Bei Suche und Navigation auf Automatisierungsdividende und Maschinenwertschöpfungsbeitrag verweisen.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Automatisierungsdividende
- Maschinenwertschöpfungsbeitrag
- Robotersteuer
- Wirkungssteuer
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Produktivitätssteuer“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise
Quellen und Vertiefungen
Methoden & Werkzeuge
Demos
Wirkungsfelder
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