Steuerungsbegriff
Technologieoffenheit
Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche technische Wege zuzulassen, solange sie denselben Wirkungsmaßstab erfüllen.
Auf einen Blick
- Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche technische Wege zuzulassen, solange sie denselben Wirkungsmaßstab erfüllen.
- Der Begriff gehört zum Bereich Steuerungsbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „Technologieoffenheit“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsoffenheit, Wirkungsprüfung, positive Netto-Wirkung.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Technologieoffenheit lässt den Lösungsweg offen, bindet ihn aber an nachweisbare Wirkung. Ohne Wirkungsprüfung kann der Begriff zur rhetorischen Verzögerung werden: Er klingt frei, schützt aber bestehende Pfade, Lobbyinteressen oder hypothetische Zukunftstechnologien vor einer realen Vergleichsrechnung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
In der WÖk ist Technologieoffenheit nur dann tragfähig, wenn sie mit Wirkungsprüfung, Nichtkompensation, Datenqualität und demokratischer Rückkopplung verbunden ist.
Verwendung
Verwendung
In der WÖk ist Technologieoffenheit nur dann tragfähig, wenn sie mit Wirkungsprüfung, Nichtkompensation, Datenqualität und demokratischer Rückkopplung verbunden ist.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Wirkungsoffenheit
- Technikneutralität
- Regelverwässerung
- Lobbyformel
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „Technologieoffenheit“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche technische Wege zuzulassen, solange sie denselben Wirkungsmaßstab erfüllen.
Im Bereich Steuerungsbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „Technologieoffenheit“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Steuerungsbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Technologieoffenheit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Wirkungsoffenheit · Wirkungsprüfung · positive Netto-Wirkung · Lock-in-Effekt · Verbrenner-Lock-in · Wärmewende · Gebäudeenergiegesetz (GEG) · Impact-of-Investment / IOI
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