Steuerungsbegriff

Technologieoffenheit

Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche technische Wege zuzulassen, solange sie denselben Wirkungsmaßstab erfüllen.

Steuerungsbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Steuerungsbegriff im Bereich Steuerungsbegriff.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsoffenheit, Wirkungsprüfung, positive Netto-Wirkung.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Technologieoffenheit lässt den Lösungsweg offen, bindet ihn aber an nachweisbare Wirkung. Ohne Wirkungsprüfung kann der Begriff zur rhetorischen Verzögerung werden: Er klingt frei, schützt aber bestehende Pfade, Lobbyinteressen oder hypothetische Zukunftstechnologien vor einer realen Vergleichsrechnung.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

In der WÖk ist Technologieoffenheit nur dann tragfähig, wenn sie mit Wirkungsprüfung, Nichtkompensation, Datenqualität und demokratischer Rückkopplung verbunden ist.

Verwendung

Verwendung

„Technologieoffenheit“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Steuerungsbegriff präzise zuzuordnen.

Als Steuerungsbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Wirkungsoffenheit
  • Technikneutralität
  • Regelverwässerung
  • Lobbyformel

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Technologieoffenheit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Steuerungsbegriff

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.