Steuerungsbegriff

Technologieoffenheit

Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche technische Wege zuzulassen, solange sie denselben Wirkungsmaßstab erfüllen.

SteuerungsbegriffStand / Version 2026-06-12

Auf einen Blick

  • Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche technische Wege zuzulassen, solange sie denselben Wirkungsmaßstab erfüllen.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Steuerungsbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „Technologieoffenheit“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsoffenheit, Wirkungsprüfung, positive Netto-Wirkung.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Technologieoffenheit lässt den Lösungsweg offen, bindet ihn aber an nachweisbare Wirkung. Ohne Wirkungsprüfung kann der Begriff zur rhetorischen Verzögerung werden: Er klingt frei, schützt aber bestehende Pfade, Lobbyinteressen oder hypothetische Zukunftstechnologien vor einer realen Vergleichsrechnung.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

In der WÖk ist Technologieoffenheit nur dann tragfähig, wenn sie mit Wirkungsprüfung, Nichtkompensation, Datenqualität und demokratischer Rückkopplung verbunden ist.

Verwendung

Verwendung

In der WÖk ist Technologieoffenheit nur dann tragfähig, wenn sie mit Wirkungsprüfung, Nichtkompensation, Datenqualität und demokratischer Rückkopplung verbunden ist.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Wirkungsoffenheit
  • Technikneutralität
  • Regelverwässerung
  • Lobbyformel

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „Technologieoffenheit“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche technische Wege zuzulassen, solange sie denselben Wirkungsmaßstab erfüllen.

Im Bereich Steuerungsbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „Technologieoffenheit“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Steuerungsbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Technologieoffenheit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Wirkungsoffenheit · Wirkungsprüfung · positive Netto-Wirkung · Lock-in-Effekt · Verbrenner-Lock-in · Wärmewende · Gebäudeenergiegesetz (GEG) · Impact-of-Investment / IOI