Anschlussbegriff

Wirkungswertstrom

Ein Wirkungswertstrom beschreibt die Ende-zu-Ende-Abfolge, durch die Fähigkeiten, Leistungen, Übergaben und Entscheidungen Zustände bei Wirkungsempfängern verändern.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich WÖMM Managementmodell.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrealisierungsarchitektur, Wirkungswertstrom-Karte, Wirkungs-Capability.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Er macht neben Fluss und Leistung auch Wartezeiten, Externalitäten, Wirkungsgrenzen, KII und Rückkopplungspunkte sichtbar.

Verwendung

Verwendung

„Wirkungswertstrom“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich WÖMM Managementmodell präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Effizienter Wertfluss ist kein Wirkungsnachweis; auch schädliche Wirkung kann effizient erzeugt werden.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Wirkungswertstrom“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: WÖMM Managementmodell

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.