Anschlussbegriff

Wirkungs-Capability

Eine Wirkungs-Capability ist die dauerhaft verfügbare Fähigkeit einer Organisation, einen begründeten Beitrag zu einer angestrebten Zustandsveränderung zu leisten.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich WÖMM Managementmodell.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrealisierungsarchitektur, Wirkungs-Capability-Map, Capability-to-Impact-Matrix.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Sie verbindet Wirkungsziel und Strategie mit Menschen, Prozessen, Daten, Technologie, Governance, Partnern und Investitionen.

Verwendung

Verwendung

„Wirkungs-Capability“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich WÖMM Managementmodell präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht mit einer einmaligen Aktivität, Ressource oder organisatorischen Einheit verwechseln.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Wirkungs-Capability“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: WÖMM Managementmodell

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.