Anschlussbegriff

DNSH – Do No Significant Harm

DNSH bedeutet, dass eine Aktivität nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele führen darf, auch wenn sie zu einem Ziel positiv beiträgt.

AnschlussbegriffStand / Version 2.0

Auf einen Blick

  • DNSH bedeutet, dass eine Aktivität nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele führen darf, auch wenn sie zu einem Ziel positiv beiträgt.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „DNSH – Do No Significant Harm“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Reverse Merit Order, Wirkungsgrenze, EU-Taxonomie.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

DNSH bedeutet, dass eine Aktivität nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele führen darf, auch wenn sie zu einem Ziel positiv beiträgt.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

DNSH ist für die WÖk wichtig, weil es die Logik der Nichtkompensation vorbereitet: Ein positiver Beitrag darf schwere Schäden in anderen Feldern nicht verdecken.

Verwendung

Verwendung

DNSH ist für die WÖk wichtig, weil es die Logik der Nichtkompensation vorbereitet: Ein positiver Beitrag darf schwere Schäden in anderen Feldern nicht verdecken.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • DNSH in der EU-Taxonomie ist enger als die WÖk-Reverse-Merit-Order. Die WÖk überträgt Nichtkompensation auf Mensch, Planet und Demokratie.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „DNSH – Do No Significant Harm“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. DNSH bedeutet, dass eine Aktivität nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele führen darf, auch wenn sie zu einem Ziel positiv beiträgt.

Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „DNSH – Do No Significant Harm“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „DNSH – Do No Significant Harm“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Reverse Merit Order · Wirkungsgrenze · EU-Taxonomie · Netto-Wirkung · Nichtkompensationsprinzip · Technische Bewertungskriterien · Taxonomiekonformität · Wesentlicher Beitrag

Version und Quellen

Kategorie: Glossar-Erweiterung · Version: 2.0