Anschlussbegriff

DNSH – Do No Significant Harm

DNSH bedeutet, dass eine Aktivität nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele führen darf, auch wenn sie zu einem Ziel positiv beiträgt.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Reverse Merit Order, Wirkungsgrenze, EU-Taxonomie.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

DNSH ist für die WÖk wichtig, weil es die Logik der Nichtkompensation vorbereitet: Ein positiver Beitrag darf schwere Schäden in anderen Feldern nicht verdecken.

Verwendung

Verwendung

Als Anschlussbegriff verwenden und von WÖk-Bewertung unterscheiden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • DNSH in der EU-Taxonomie ist enger als die WÖk-Reverse-Merit-Order. Die WÖk überträgt Nichtkompensation auf Mensch, Planet und Demokratie.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „DNSH – Do No Significant Harm“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.