Anschlussbegriff
DNSH – Do No Significant Harm
DNSH bedeutet, dass eine Aktivität nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele führen darf, auch wenn sie zu einem Ziel positiv beiträgt.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Reverse Merit Order, Wirkungsgrenze, EU-Taxonomie.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
DNSH ist für die WÖk wichtig, weil es die Logik der Nichtkompensation vorbereitet: Ein positiver Beitrag darf schwere Schäden in anderen Feldern nicht verdecken.
Verwendung
Verwendung
Als Anschlussbegriff verwenden und von WÖk-Bewertung unterscheiden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- DNSH in der EU-Taxonomie ist enger als die WÖk-Reverse-Merit-Order. Die WÖk überträgt Nichtkompensation auf Mensch, Planet und Demokratie.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „DNSH – Do No Significant Harm“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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