Anschlussbegriff
No-regret-Maßnahme
No-regret-Maßnahmen sind Schritte, die auch dann Nutzen erzeugen, wenn zukünftige Entwicklungen unsicher sind. Beispiele sind Energieeffizienz, Hitzeschutz, Wasserrückhalt, Bildungsqualität, Gesundheitsprävention und Cyberbasisschutz.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Vorsorgeprinzip, Präventionsdividende / vermiedene Schäden, Resilienz.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die WÖk nutzt No-regret-Maßnahmen als Einstiegslogik: Sie erhöhen Resilienz, senken Verlustleistung und erweitern Handlungsmöglichkeiten, ohne auf perfekte Prognosen zu warten.
Verwendung
Verwendung
„No-regret-Maßnahme“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- No-regret heißt nicht kostenfrei. Es bedeutet, dass die Maßnahme in mehreren plausiblen Zukunftsszenarien positive Netto-Wirkung erzeugt.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „No-regret-Maßnahme“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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