Anschlussbegriff
Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip besagt, dass bei plausiblen schweren oder irreversiblen Schäden nicht gewartet werden darf, bis vollständige Sicherheit vorliegt. Unsicherheit rechtfertigt Schutzmaßnahmen, wenn die potenziellen Schäden hoch sind.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Präventionsdividende / vermiedene Schäden, Klimafolgeschäden, Handlungsfenster.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist Vorsorge ein Wirkprinzip: Nicht eingetretene Schäden sind Wirkleistung. Das gilt für Klima, Gesundheit, Pandemien, Cyber, Desinformation, Pflege, Biodiversität, Wasser und kritische Infrastruktur.
Verwendung
Verwendung
„Vorsorgeprinzip“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Vorsorge bedeutet nicht Angstpolitik oder Innovationsverbot. Sie verlangt Verhältnismäßigkeit, Daten, Lernschleifen, Reversibilität und demokratische Kontrolle.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Vorsorgeprinzip“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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