Anschlussbegriff
Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip besagt, dass bei plausiblen schweren oder irreversiblen Schäden nicht gewartet werden darf, bis vollständige Sicherheit vorliegt. Unsicherheit rechtfertigt Schutzmaßnahmen, wenn die potenziellen Schäden hoch sind.
Auf einen Blick
- Das Vorsorgeprinzip besagt, dass bei plausiblen schweren oder irreversiblen Schäden nicht gewartet werden darf, bis vollständige Sicherheit vorliegt. Unsicherheit rechtfertigt Schutzmaßnahmen, wenn die potenziellen Schäden hoch sind.
- Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „Vorsorgeprinzip“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Präventionsdividende / vermiedene Schäden, Klimafolgeschäden, Handlungsfenster.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Das Vorsorgeprinzip besagt, dass bei plausiblen schweren oder irreversiblen Schäden nicht gewartet werden darf, bis vollständige Sicherheit vorliegt. Unsicherheit rechtfertigt Schutzmaßnahmen, wenn die potenziellen Schäden hoch sind.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist Vorsorge ein Wirkprinzip: Nicht eingetretene Schäden sind Wirkleistung. Das gilt für Klima, Gesundheit, Pandemien, Cyber, Desinformation, Pflege, Biodiversität, Wasser und kritische Infrastruktur.
Verwendung
Verwendung
Für die WÖk ist Vorsorge ein Wirkprinzip: Nicht eingetretene Schäden sind Wirkleistung. Das gilt für Klima, Gesundheit, Pandemien, Cyber, Desinformation, Pflege, Biodiversität, Wasser und kritische Infrastruktur.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Vorsorge bedeutet nicht Angstpolitik oder Innovationsverbot. Sie verlangt Verhältnismäßigkeit, Daten, Lernschleifen, Reversibilität und demokratische Kontrolle.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „Vorsorgeprinzip“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Das Vorsorgeprinzip besagt, dass bei plausiblen schweren oder irreversiblen Schäden nicht gewartet werden darf, bis vollständige Sicherheit vorliegt. Unsicherheit rechtfertigt Schutzmaßnahmen, wenn die potenziellen Schäden hoch sind.
Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „Vorsorgeprinzip“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Vorsorgeprinzip“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Präventionsdividende / vermiedene Schäden · Klimafolgeschäden · Handlungsfenster · Wirkungsrisiko · Resilienz · Art. 20a GG · Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG
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