Lesestand ·

Buch und Fachpapiere: Was gilt heute?

Das Buch erklärt das Gesamtsystem. Neuere Fachgrundlagen präzisieren einzelne Begriffe, Prüfregeln und Berechnungen. Diese Seite zeigt, wie beides zusammen gelesen wird.

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Neu am 6. September 2026: Ein kurzer Einstieg und ein vollständiger Lernweg zu Impact Controlling ergänzen die Lesefassungen. Die frühere Impact-Controlling-Erklärung vom 5. September bleibt im Archiv zugänglich.

Die neuen Lesefassungen enthalten die datierte fachliche Ergänzung. Gedruckte Seitenzahlen und zitierte Ausgangstexte bleiben nachvollziehbar; die Ergänzung erhält eigene Seitenlabels.

Methodik und Integration bestehender Ansätze

Überarbeitete Erläuterung mit Beispielen, Prüfweg, Quellen und Grenzen.

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Fachliche Aktualisierung zu Buch und Fachpapieren

Eigenständige Erläuterung der fachlichen Änderungen und maßgeblichen Referenzen.

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Die neue Ordnung des Wohlstands: ergänzte Lesefassung

Ausgangswerk mit 3 vorgeschalteten Seiten zur fachlichen Aktualisierung. Die ursprünglichen 1250 Seiten bleiben erhalten.

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WÖMM 2.0: ergänzte Lesefassung

Ausgangswerk mit 3 vorgeschalteten Seiten zur fachlichen Aktualisierung. Die ursprünglichen 98 Seiten bleiben erhalten.

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WÖMS 2.0: ergänzte Lesefassung

Ausgangswerk mit 3 vorgeschalteten Seiten zur fachlichen Aktualisierung. Die ursprünglichen 387 Seiten bleiben erhalten.

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WÖk-IDs und Indikatorenarchitektur: ergänzte Lesefassung

Ausgangswerk mit 3 vorgeschalteten Seiten zur fachlichen Aktualisierung. Die ursprünglichen 9 Seiten bleiben erhalten.

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Scorecards, Benchmarks und WÖk-Netto-Wirkungsindex: ergänzte Lesefassung

Ausgangswerk mit 3 vorgeschalteten Seiten zur fachlichen Aktualisierung. Die ursprünglichen 9 Seiten bleiben erhalten.

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Impact Controlling: vollständiger Lernweg

Überarbeitete Erläuterung mit Beispielen, Prüfweg, Quellen und Grenzen.

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Was staatliche Wirkungsprüfung bereits leistet

Eigenständige Erläuterung der fachlichen Änderungen und maßgeblichen Referenzen.

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Wirkungsökonomie einfach erklärt: Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell (v1.2)

Überarbeitete Erläuterung mit Beispielen, Prüfweg, Quellen und Grenzen.

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Erratum zu weiteren Fachpapieren

Datierte Präzisierungen vom 6. September 2026 zu Registerbegriffen, T-SROI und Sprache, mit konkreten Fundstellen in neun Publikationen.

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Die passende Quelle hängt von der Frage ab

Eine höhere Versionsnummer macht ein Papier nicht automatisch zur maßgeblichen Quelle: Verschiedene Publikationsreihen zählen unabhängig voneinander. Entscheidend sind Fachgebiet, Datum, ausgewiesener Status und dokumentierte Ablösung.

Grundlagenwerk mit späteren Präzisierungen

Buch: Die neue Ordnung des Wohlstands

Das Buch bleibt die zusammenhängende Darstellung des Gesamtsystems. Die Onlinefassung kennzeichnet fachliche Ergänzungen. Für einzelne Begriffe und Berechnungen gelten die neueren fachbezogenen Referenzen.

Fachgrundlage öffnen

Führende Begriffsgrundlage · 21.08.2026

Begriffsleitfaden v1.7

Maßgeblich für Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Nachhaltigkeit und die Einordnung staatlicher Prüfarchitekturen. Die WÖk-eigene Nachhaltigkeitsdefinition ist als solche zu lesen.

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Führende Registerfassung · 21.08.2026

WÖk-Masterregister v1.5

621 stabile WÖk-IDs. Die Fassung trennt MasterItems von operationalisierten Wirkindikatoren. Offene Schwellen, Benchmarks und fachliche Validierungen bleiben als offen ausgewiesen.

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Führende Rechenregel · 02.08.2026

T-SROI-Rechenstandard v1.1

Diskontierte, kausal begrenzte monetäre Nutzen- und Schadensströme mit Schutz-Gate. Ältere freie Multiplikatorformeln begründen keine aktuellen Berechnungen.

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Management- und Methodengrundlagen

WÖMM 2.0 und WÖMS 2.0

Managementarchitektur und Fachmethoden verbinden Analyse mit Umsetzung und Lernen. Spätere fachliche Präzisierungen, insbesondere die T-SROI-Korrekturen, sind bei der Anwendung mitzulesen.

Fachgrundlage öffnen

Globaler Referenzrahmen und WÖk-Ergänzung

SDGs und SDG+

Die Agenda 2030 mit 17 SDGs bleibt der globale Rahmen. SDG+ ist eine WÖk-eigene Erweiterung. Bei deutschen öffentlichen Fällen tritt die DNS als nationaler Referenzrahmen hinzu.

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Präzisierungen zum Buch

Die folgenden Einordnungen sind Ergänzungen vom 5. September 2026. Sie ersetzen keine historische Passage stillschweigend. Auf den betroffenen Kapitelseiten steht ein datierter Hinweis mit Link zu dieser Übersicht.

Nachhaltigkeit und Systemresilienz

Die führende WÖk-Definition lautet: Nachhaltigkeit ist die langfristig gesicherte Wirkungsresilienz des gekoppelten Systems Mensch-Planet-Demokratie. Das ist die Begriffsbestimmung innerhalb dieses Modells, keine Ablösung aller international gebräuchlichen Nachhaltigkeitsdefinitionen. Positive Netto-Wirkung, Resilienz und institutionelle Rückkopplung bleiben unterschiedliche Begriffe.

Betroffene Kapitel: 6. Aktuelle Einordnung lesen.

Bestehende Ansätze und staatliche Prüfung

Folgen-, Alternativen- und Ex-post-Prüfung bestehen bereits in staatlichen und fachlichen Verfahren. Für Bundesregelungsvorhaben sind GGO §§ 43/44, Nachhaltigkeitsprüfung und eNAP/eGFA relevant, für finanzwirksame Maßnahmen § 7 BHO und VV-BHO. Die WÖk bestimmt den Rahmen objektspezifisch und beschreibt ihren zusätzlichen Befund gegenüber der dokumentierten Prüfung. Ein systemischer Anspruch allein beweist weder Neuheit noch Überlegenheit.

Betroffene Kapitel: 17, 61, 62, 65, 90. Aktuelle Einordnung lesen.

Register, Indikatoren und Evidenz

Ein MasterItem im Register v1.5 ist ein adressierbarer Prüfgegenstand, nicht automatisch ein operationalisierter oder validierter Wirkindikator. Ein Indikator benötigt unter anderem Zustandsbezug, Einheit, Messregel, Datenquelle und Systemgrenze. Zielzuordnung, eine vorhandene ID oder ein Score beweisen keine Kausalität. Fehlende Daten bleiben unbewertet. Die WÖk-eigene Kennzahl heißt ausgeschrieben WÖk-Netto-Wirkungsindex; NWI ohne Zusatz bezeichnet den Nationalen Wohlfahrtsindex.

Betroffene Kapitel: 30, 31, 32. Aktuelle Einordnung lesen.

Impact Controlling und T-SROI

Für aktuelle Berechnungen gilt T-SROI v1.1: monetarisierte direkte und transformative Nutzenreihen getrennt belegen, kausal begrenzen und diskontieren. Profilpunkte werden nicht zu Euro, Unsicherheit wird nicht durch freie Multiplikatoren beseitigt. Nichtkompensation und Reverse Merit Order sichern die Schutzgrenzen. Reporting wird erst durch eine dokumentierte Reaktion auf Befunde zur Rückkopplung.

Betroffene Kapitel: 34, 44. Aktuelle Einordnung lesen.

Gesetzesmodelle und Wirkungshaushalt

WStG und WUStG sind Vorschläge der WÖk, keine in Kraft befindlichen Steuergesetze. Haushaltsneutralität ist eine zu prüfende Modellannahme. Der Bund kennt bereits Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrolle nach BHO/VV-BHO und entwickelt die ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung weiter. Der konkrete WÖk-Beitrag muss gegenüber diesem Bestand gezeigt werden.

Betroffene Kapitel: 37, 38, 39. Aktuelle Einordnung lesen.

Wie mit älteren Papieren umzugehen ist

Historische Ausgangsdokumenten behalten ihren Publikationsstand. Frühere T-SROI-Whitepaper mit freien Transformationsfaktoren werden für neue Rechnungen durch v1.1 abgelöst; vorhandene Errata sind mitzulesen. Ältere Register beschreiben den damaligen Aufbau, während aktuelle Prüfungen die Fassung v1.5 verwenden.

Eine Aussage in einem älteren Papier wird nicht dadurch aktuell, dass dieselbe Datei an mehreren Stellen heruntergeladen werden kann. Bibliotheksseite, Lesefassung und Download gehören als Zugänge zu derselben Veröffentlichung zusammen. Fachliche Korrekturen brauchen einen sichtbaren Standhinweis, ein Erratum oder eine neue Fassung.

Die Präzisierungen zu staatlichen Verfahren gelten bei der heutigen Anwendung auch für WÖk-Papiere zu Politik, Wirkungshaushalt, Nachhaltigkeit und Unternehmenssteuerung. Ob ein konkreter staatlicher Mechanismus bereits greift, wird anhand von Gegenstand, Zuständigkeit und Quellen geprüft. Eine fehlende öffentlich zugängliche eNAP-Datei beweist keine unterlassene Prüfung.

Erratum vom 6. September 2026: Register, T-SROI und Sprache

Diese datierte Ergänzung präzisiert die unten benannten Stellen für die heutige Anwendung. Sie erhält die historischen Originale und deren Zitierbarkeit. Sie ist keine vollständige Neubegutachtung der jeweiligen Publikation und bestätigt keine empirische Validierung der Modellannahmen.

PDF-Erratum öffnen (4 Seiten)

Kennung, Prüfgegenstand und Indikator trennen

Eine WÖk-ID ist eine eindeutige Kennung für einen Prüfgegenstand im WÖk-Register. Der adressierte MasterItem kann unterschiedliche fachliche Funktionen haben. Eine Kennung ist weder ein Messwert noch bereits ein validierter Wirkindikator. Eine verwendbare Messgröße benötigt eine dokumentierte Operationalisierung mit Zustandsbezug, Einheit, Messregel, Datenquelle, Systemgrenze und Qualität. Eine beobachtete Veränderung braucht zusätzlich eine gesonderte Zurechnungsprüfung.

Beispiel: Die Kennung eines Prüfgegenstands „Erreichbarkeit“ ist noch kein Messergebnis. Erst „mittlere Tür-zu-Tür-Reisezeit in Minuten, für welche Bevölkerungsgruppe, zu welchem Zeitpunkt und nach welcher Messregel?“ beschreibt eine prüfbare Messgröße.

Betroffene Fundstellen

Aktueller Registerzugang, Masterregister v1.5

Transformationsnutzen belegen, keine freien Aufschläge rechnen

Für neue WÖk-T-SROI-Rechnungen gilt der Rechenstandard v1.1. Direkte und transformative Nettonutzenströme werden getrennt belegt, kausal abgegrenzt, monetarisiert und diskontiert. Ein frei gesetzter Transformations-, Resilienz- oder Datenqualitätsmultiplikator ist keine aktuelle T-SROI-Rechnung. Doppelzählungen, Gegenwirkungen, Gegenfaktum und Unsicherheit sind offenzulegen. Profilpunkte dürfen nicht ohne belastbare Bewertungsgrundlage in Geld umgerechnet werden. Nichtkompensation harter Schutzgrenzen und Reverse Merit Order gelten vor der positiven Priorisierung; eine rote Linie darf nicht durch positive Nutzenbeträge verrechnet werden.

Beispiel: Ein erwarteter Systemnutzen wird nicht pauschal als 20-Prozent-Aufschlag angesetzt. Er benötigt einen eigenen Wirkpfad, eine nachvollziehbare Vergleichsentwicklung, einen Zeitraum und eine Bewertungsgrundlage. Fehlen diese, bleibt er ein separat ausgewiesenes Wirkungspotenzial oder Wirkungsrisiko.

Betroffene Fundstellen

T-SROI-Rechenstandard v1.1

Wirkstoff bleibt eine Analogie; Reichweite ist noch keine Wirkung

Bei Sprache ist „Wirkstoff“ ausschließlich eine didaktische Analogie. Aussagen eröffnen Resonanzräume und können Wirkpfade anstoßen. Ob sie tatsächliche Zustandsveränderungen verursachen, ist anhand von Kontext, Mechanismus und Evidenz zu prüfen. Reichweite beschreibt die mögliche Verbreitung, nicht bereits die eingetretene Veränderung. „Wirkungskraft“ ist an den genannten Stellen entsprechend als Verstärkungs- oder Wirkungspotenzial zu lesen. Es folgt daraus weder eine Personenbewertung noch eine moralische Rangliste, Sprachpolizei oder ein Social-Credit-System.

Beispiel: Ein Beitrag mit einer Million Aufrufen belegt zunächst Sichtbarkeit. Ob Vertrauen, Verhalten oder institutionelle Entscheidungen verändert wurden und welcher Anteil dem Beitrag zugerechnet werden kann, bleibt eine gesonderte empirische Frage.

Betroffene Fundstellen

Wirkung, Potenzial, Wirkpfad und Evidenz unterscheiden

Die Seitenangaben zählen ab der ersten Seite der Ausgangsdokument. Historische Originale bleiben erhalten; das Erratum ist bei heutiger Anwendung mitzulesen.

Was dieser Abgleich abdeckt

Dieser Abgleich behandelt die genannten fachlichen Entwicklungslinien und ihre Referenzstände. Er ist keine vollständige Neuauflage, kein Peer Review jedes Kapitels und keine Validierung aller Modellannahmen oder Registerschwellen. Offene empirische Fragen bleiben offen. Für eine neue gedruckte Auflage sind die markierten Themen in den jeweiligen Text einzubauen und erneut fachlich zu prüfen.

Den gemeinsamen Prüfweg verstehen · Zum Buch · Zur Bibliothek

Fachliche Ergänzung · 6. September 2026

Was staatliche Wirkungsprüfung bereits leistet

Der Ausgangspunkt: an vorhandene Prüfungen anschließen

Die Agenda 2030 mit ihren SDGs bleibt der globale Referenzrahmen. SDG+ bezeichnet eine Erweiterung innerhalb der Wirkungsökonomie. Für deutsche öffentliche Vorhaben ist zusätzlich die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie relevant. Welche Prüfpflichten gelten, hängt vom Entscheidungstyp und der zuständigen Ebene ab.

Bei Bundesregelungsvorhaben enthalten §§ 43 und 44 GGO bereits Anforderungen an Begründung, Alternativen, beabsichtigte und unbeabsichtigte Folgen sowie Angaben zur späteren Überprüfung. Die Nachhaltigkeitsprüfung mit eNAP/eGFA gehört zu dieser Architektur. Für finanzwirksame Bundesmaßnahmen ist § 7 BHO mit VV-BHO zu berücksichtigen. Diese Rahmen gelten nicht pauschal für jede Kommune, jedes Unternehmen oder jede EU-Entscheidung.

Belege: 1. Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2025 · 2. Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, §§ 43 und 44 · 3. Bundeshaushaltsordnung, § 7

Präzisierung: die Arbeitsanleitung vom 13. Januar 2026

Die AAWU unterscheidet Output, Outcome und Impact. Ihre Erfolgskontrolle trennt Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit. Ein erreichter Indikatorzielwert belegt danach noch keine Ursächlichkeit der Maßnahme. Die Wirkungskontrolle überprüft das angenommene Wirkmodell und berücksichtigt auch unbeabsichtigte Wirkungen und eingetretene Risiken. Außerdem behandelt die Anleitung Alternativen, Sensitivität und Szenarien. Diese Elemente dürfen deshalb nicht als erstmalige Erfindung der WÖk dargestellt werden.

Für die Lektüre älterer WÖk-Texte bedeutet das: Aussagen über fehlende Rückkopplung beschreiben gegebenenfalls eine zu belegende Lücke in der praktischen Umsetzung oder im konkreten Prüfgegenstand. Sie belegen keine allgemeine Abwesenheit staatlicher Wirkungsprüfung. Aus einer nicht öffentlich auffindbaren eNAP-Datei folgt ebenfalls nicht, dass keine Prüfung stattfand. Der zutreffende Dokumentationsstatus lautet dann „öffentlich nicht belegt“.

Belege: 4. BMF: AAWU, Fassung vom 13. Januar 2026, insbesondere C. II und D. III. 1-2

Worin der zusätzliche WÖk-Beitrag liegen kann

Die WÖk verbindet vorhandene Fachmethoden in einer gemeinsamen Entscheidungsarchitektur. Zuerst werden Problem und Ziel geprüft. Dann werden Auslöser, Wirkmechanismus, tatsächliche Zustandsveränderung und betroffene Referenz- und Schutzräume nachvollziehbar verknüpft. Gegenfaktum und Attribution bleiben gesondert zu begründen. Darauf folgen Kaskaden erster bis dritter Ordnung, Verteilung, Resilienz, ausgelassene materielle Folgen, Umsetzbarkeit und Widersprüche zwischen Maßnahmen.

Der mögliche Mehrwert entsteht dort, wo diese Verbindung einen zusätzlichen relevanten Befund liefert: etwa eine bislang unberücksichtigte Betroffenengruppe, einen Wirkpfad außerhalb der Bilanzgrenze oder eine bessere Handlungsoption. Nichtkompensation verhindert, dass verletzte harte Schutzgrenzen mit Vorteilen verrechnet werden. Reverse Merit Order lenkt die Bearbeitung zuerst auf kritische negative Wirkungen. Ein Reality Check führt Ergebnisse in eine dokumentierte Lernschleife zurück.

Diese Ausgestaltung ist ein Anspruch des WÖk-Modells, kein empirischer Nachweis allgemeiner Überlegenheit. Bestehende Ansätze können dieselben Fragen bereits überzeugend bearbeiten. Stimmen staatliche Prüfung und unabhängige WÖk-Analyse überein, ist das ein valides Ergebnis. Ein zusätzlicher Befund muss am Einzelfall gezeigt werden.

Ein Beispiel: eine öffentlich finanzierte Schulküche

Gedankenexperiment: Eine Schule möchte Lebensmittelabfälle senken. Die zuständige öffentliche Stelle klärt zuerst ihren tatsächlich geltenden Haushalts- und Beschaffungsrahmen. Die Bundes-AAWU wird hier nur zum fachlichen Vergleich herangezogen; sie wird einer kommunalen Schule nicht automatisch als Rechtsgrundlage zugewiesen.

Es werden drei Möglichkeiten verglichen: kleinere Standardportionen, frei wählbare Portionen oder ein verbessertes Bestellsystem. Abfallmengen allein entscheiden nicht. Ernährung, Zugang, Arbeitsbelastung und Kosten gehören ebenfalls zum Vergleich. Weniger Abfall durch unzureichende Mahlzeiten verletzt den Zweck und kann Schutzgrenzen berühren.

Im Lernbeispiel sinken die Abfälle von 100 auf 60 kg. Ohne Umstellung wären 90 kg erwartet worden. Die beobachtete Abnahme beträgt 40 kg; die geschätzte zusätzliche Abnahme gegenüber dem Vergleichsfall beträgt 30 kg. Diese Schätzung hängt an der Qualität des Vergleichsfalls. Sie ist kein automatischer Kausalitätsbeweis. Der ausführliche Impact-Controlling-Lernweg zeigt die Kennzahlen, Formeln und Grenzen.

Der zusätzliche WÖk-Befund könnte lauten: Die scheinbar beste Abfalloption benachteiligt Kinder mit besonderem Ernährungsbedarf und verlagert Mehrarbeit auf die Ausgabe. Ob dies tatsächlich zutrifft, muss erhoben werden. Bestätigt sich der Befund, verändert er die Entscheidung. Bestätigt er sich nicht, darf die Analyse keinen Zusatznutzen behaupten.

So werden Buch und Paper heute angewendet

Diese Ergänzung ist zusammen mit den datierten Aktualisierungen vom 5. und 6. September 2026 zu lesen. Historische Originale behalten ihren Publikationsstand und ihre Zitierbarkeit. Die Ergänzung betrifft die Einordnung staatlicher Verfahren; sie ersetzt keine objektspezifische fachliche oder rechtliche Prüfung.

Für Begriffe gilt der führende Begriffsleitfaden v1.7, für das Register die Fassung v1.5 und für aktuelle T-SROI-Berechnungen der Rechenstandard v1.1. Eine Register-ID ist kein validierter Indikator. Modellwerte sind keine erhobenen Daten. Positive Netto-Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko und Transformationswirkung bleiben unterscheidbar. Personen werden nicht bewertet.

Belege: 5. Wirkungsökonomie: Buch und Fachpapiere, aktuelle Einordnung · 6. Wirkungsökonomie: Impact Controlling am durchgerechneten Beispiel

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Begriffliche Präzisierung · 6. September 2026

Ein umfassendes Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell

Die Wirkungsökonomie ist ein umfassendes Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell. Es richtet wirtschaftliche, staatliche und gesellschaftliche Entscheidungen an ihren tatsächlichen Folgen aus: für Menschen, Umwelt und Demokratie. Was Lebensbedingungen verbessert, soll sich lohnen. Schwere Schäden sollen verhindert werden.

Unternehmen, Staat, Institutionen und Zivilgesellschaft gestalten gemeinsam unsere Lebensbedingungen. Die WÖk verbindet deshalb wirtschaftliche Anreize mit demokratischen Regeln, sozialer Teilhabe, Bildung, Gesundheit und ökologischen Lebensgrundlagen. Diese Bereiche beeinflussen sich gegenseitig. Einzelne Kennzahlen und Werkzeuge helfen bei der Prüfung; sie bilden jeweils nur einen Ausschnitt des Gesamtmodells ab.

Die aktuelle Einführungsfassung v1.2 macht diesen Gegenstandsbereich mit einem einfachen Schulweg-Beispiel ausdrücklich sichtbar. Frühere Bücher und Paper bleiben historisch unverändert; diese Präzisierung gehört zu ihrer aktuellen Einordnung.

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