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Teil Staat, Politik und Demokratie

Kapitel 64 - Verwaltung und Bürgerbeteiligung

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Kapitel 64 - Verwaltung und Bürgerbeteiligung

Kapitel 63 hat gezeigt, wie Lobbyismus, Kapitalmacht und organisierte Einflussnahme politische Wirkungsräume prägen können. Dieses Kapitel richtet den Blick auf die andere Seite politischer Praxis: Verwaltung und Bürgerbeteiligung. Verwaltung setzt politische Entscheidungen in Lebenswirklichkeit um. Bürger:innen erleben dort, ob Entscheidungen verständlich, gerecht, zugänglich und wirksam sind.

Verwaltung und Beteiligung werden wirkungsfähig, wenn sie nicht nur Verfahren abarbeiten, sondern Rückkopplung, Selbstwirksamkeit und bessere Zustände ermöglichen.

Die Wirkungsökonomie versteht Verwaltung nicht als bloße Bürokratie. Sie versteht sie als Ermöglichungssystem. Sie versteht Bürger:innen nicht nur als Adressat:innen staatlicher Entscheidungen, sondern als Co-Autor:innen von Wirkung. Das heißt nicht, dass jede Entscheidung an alle delegiert wird. Parlamente entscheiden. Regierungen verantworten. Verwaltung bleibt rechtsgebunden. Gerichte sichern Rechtsschutz. Bürgerbeteiligung ergänzt diese Ordnung durch Erfahrung, Wissen, Kritik, Ideen und Korrektur [I-K64-1; I-K64-2].

64.1 Verwaltung als Ermöglichungssystem

Verwaltung ist notwendig. Eine moderne Gesellschaft braucht Verfahren, Register, Nachweise, Rechtssicherheit, Steuervollzug, Bauordnung, Umweltaufsicht, Sozialleistungen, Verbraucherschutz, öffentliche Beschaffung, Datenschutz, Genehmigungen, Gerichte und demokratische Kontrolle. Ohne Verwaltung gibt es keine verlässliche Freiheit. Ohne Verfahren gewinnt Willkür Raum [I-K64-3].

Das Problem beginnt, wenn Verwaltung vor allem Reparaturmaschine wird. Dann verwaltet sie Schäden, die an anderer Stelle entstehen, weil Preise falsche Signale senden, Steuern Wirkung ignorieren, Kapital Folgekosten verschiebt oder Politik Symptome behandelt. Verwaltung wächst dann nicht, weil der Staat zu viel denkt, sondern weil das System falsch steuert [I-K64-3].

Die Wirkungsökonomie verändert deshalb die Verwaltungsfrage. Die alte Frage lautete: Ist das Verfahren ordnungsgemäß? Diese Frage bleibt notwendig. Aber sie reicht nicht. Die neue Frage lautet: Ist das Verfahren ordnungsgemäß, zugänglich, verhältnismäßig und wirksam? [I-K64-4]

Verwaltung als Ermöglichungssystem arbeitet nicht nur Akten, Fristen und Zuständigkeiten ab. Sie klärt, welche Wirkung ein Verfahren erzeugt. Erreicht eine Förderung die Menschen, für die sie gedacht war? Macht ein Nachweis ein Problem sichtbar oder erzeugt er nur Aufwand? Senkt ein Verwaltungsverfahren Risiken oder verschiebt es sie? Versteht eine Bürgerin, was von ihr verlangt wird? Werden Menschen mit Sprachbarrieren, Behinderung, geringem Einkommen, digitalem Ausschluss oder wenig Zeit faktisch schlechter erreicht als andere?

Eine solche Verwaltung ist nicht weniger rechtsstaatlich. Sie wird rechtsstaatlich genauer. Gleichbehandlung heißt nicht nur, dass für alle dieselbe formale Regel gilt. Gleichbehandlung verlangt auch den Blick darauf, ob formell gleiche Verfahren in der Wirklichkeit ungleich wirken. Menschen mit Behinderung, ländliche Räume, geringe Einkommen, Alleinerziehende, ältere Menschen oder digital ausgeschlossene Gruppen zeigen solche Wirkungsunterschiede [I-K64-4].

Verwaltung als Ermöglichungssystem braucht Daten, aber keine Überwachung. Sie braucht Digitalisierung, aber keinen digitalen Formalismus. Sie braucht Standards, aber keine starre Maschinenlogik. Sie braucht Rechtsbindung, aber kein Verstecken hinter Formalien. Sie fördert nicht nach Mittelabfluss, sondern nach Zustandsveränderung. Sie berichtet nicht ohne Rückkopplung. Sie prüft nicht nur, ob etwas ausgeführt wurde, sondern ob es wirkt [I-K64-4].

Damit wird Verwaltung zum Scharnier der Wirkungsökonomie. Politik beschließt. Verwaltung setzt um. Gesellschaft erlebt Wirkung. Wenn diese drei Ebenen nicht verbunden sind, wird politische Wirkung blind.

64.2 Bürger:innen als Co-Autor:innen

Bürger:innen sind nicht nur Empfänger:innen staatlicher Leistungen. Sie sind Sensoren, Mitgestalter:innen und Korrekturinstanzen demokratischer Wirkung. Sie erleben, ob ein Gesetz verständlich ist, ob eine Förderung ankommt, ob eine Regel praktikabel ist, ob ein Verfahren entwürdigend wirkt, ob eine Maßnahme Vertrauen aufbaut oder ob eine gute Absicht im Alltag scheitert.

Bürger:innen als Co-Autor:innen zu verstehen bedeutet nicht, repräsentative Demokratie abzuschaffen. Das Grundgesetz ordnet die Ausübung der Staatsgewalt über Wahlen, Abstimmungen und besondere Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung [E-K64-1]. Bürgerbeteiligung ersetzt diese Ordnung nicht. Sie verbessert ihre Rückkopplung [I-K64-5].

Die Wirkungsökonomie braucht Bürgerbeteiligung aus einem einfachen Grund: Wirkung entsteht nicht auf dem Papier. Wirkung entsteht im Leben. Ein Gesetz kann methodisch sauber sein und trotzdem an der Umsetzung scheitern. Eine Förderung kann sinnvoll gemeint sein und die falschen Gruppen erreichen. Ein Klimaprogramm kann Emissionen senken und zugleich soziale Abwehr erzeugen. Eine digitale Beteiligung kann Zugang versprechen und Menschen ohne digitale Kompetenz ausschließen. Eine kommunale Planung kann fachlich plausibel sein und lokale Erfahrung übersehen [I-K64-5].

Bürger:innen liefern keine perfekte Wahrheit. Sie liefern Erfahrungswissen. Sie zeigen, wo eine Regel praktisch nicht funktioniert, wo Härten unterschätzt wurden, welche Daten fehlen, welche Gruppen nicht erreicht werden, wo Vertrauen sinkt und welche Wirkung vor Ort tatsächlich entsteht [I-K64-2]. Dieses Wissen ersetzt Wissenschaft, Verwaltung oder Recht nicht. Es ergänzt sie.

Menschen brauchen Selbstwirksamkeit, Beziehung und Sinn. Eine Demokratie, in der Menschen nur verwaltet werden, schwächt diese Selbstwirksamkeit. Eine Demokratie, in der Menschen Wirkung mitprüfen und mitgestalten können, stärkt sie. Beteiligung ist daher nicht nur ein Beteiligungsrecht. Sie ist ein Wirkungsraum für Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft.

Die Wirkungsökonomie verwendet dafür die Unterscheidung zwischen Teilhabe und Teilgabe. Teilhabe fragt: Habe ich Zugang? Teilgabe fragt: Kann ich beitragen? [I-K64-6] Eine Demokratie bleibt lebendig, wenn Menschen nicht nur Rechte besitzen, sondern Wirkungsmöglichkeiten erfahren. Das kann klein beginnen: in einer Schule, einer Bibliothek, einem Stadtteilzentrum, einer Nachbarschaft, einem Bürgerhaushalt, einer lokalen Beschaffungsentscheidung, einem Bürgerforum oder einer Meldung von Missständen.

Co-Autor:in von Wirkung zu sein heißt nicht, dauernd politisch aktiv sein zu müssen. Es heißt, dass das System Wege öffnet, Erfahrung, Kritik, Wissen und Engagement aufzunehmen, ohne die Verantwortung des Staates auf Einzelne abzuwälzen.

64.3 Beteiligung mit Wirkung

Nicht jede Beteiligung ist wirkungsfähig. Beteiligung kann Rückkopplung sein. Sie kann aber auch Symbolik sein.

Scheinbeteiligung entsteht, wenn Bürger:innen eingeladen werden, aber Zeitpunkt, Frage, Daten, Entscheidungsspielraum, Rückmeldung und politische Konsequenz schon feststehen. Dann wird Beteiligung zum Ritual. Menschen investieren Zeit, erzählen ihre Erfahrung, geben Hinweise, und am Ende ändert sich nichts. Das zerstört Vertrauen stärker, als gar keine Beteiligung es getan hätte [I-K64-7; E-K64-4].

Wirkungsbeteiligung verändert Zustände. Sie verbessert Daten, Entscheidungen, Akzeptanz, Umsetzung, Gerechtigkeit, Teilgabe und Vertrauen. Sie macht blinde Flecken sichtbar. Sie bringt Lebenswirklichkeit in Verfahren. Sie zeigt Nebenwirkungen, bevor sie eskalieren. Sie verbindet politische Entscheidung mit lokaler Erfahrung [I-K64-7].

Bürgerbeteiligung kann verschiedene Formen haben: Information, Konsultation, Mitgestaltung, Mitentscheidung, Evaluation und lokale Umsetzung [I-K64-5]. Bürgerräte bringen ausgeloste, möglichst vielfältig zusammengesetzte Bürger:innen in Beratungsprozesse. Sie entscheiden nicht anstelle des Parlaments. Sie können aber soziale Breite, Erfahrungswissen und deliberative Qualität in komplexe Fragen bringen [I-K64-5; E-K64-2]. Kommunale Beteiligung macht lokale Wirkungen sichtbar. Digitale Beteiligung kann Reichweite erhöhen, wenn sie zugänglich, sicher, nachvollziehbar, inklusiv und manipulationsgeschützt ist. Jugendräte können Zukunftsbetroffene in gegenwärtige Entscheidungen einbeziehen. Bürgerhaushalte und kommunale Wirkungshaushalte können zeigen, wie Mittel vor Ort wirksamer eingesetzt werden.

Wirkungsbeteiligung braucht Bedingungen. Sie braucht klare Fragen, verständliche Informationen, echte Spielräume, transparente Daten, ausgewogene Teilnahme, Barrierefreiheit, Übersetzung, Kinderbetreuung, Aufwandsentschädigung, Moderation, Schutz vor Dominanz, Dokumentation, Antwortpflicht und Evaluation [I-K64-8; E-K64-3]. Ohne diese Bedingungen erreichen Beteiligungsformate vor allem die Lautesten, Mobilsten und Besserorganisierten. Dann verstärkt Beteiligung Ungleichheit, statt sie zu mindern.

Die Wirkungsökonomie bewertet Beteiligung nicht nach Prozessmenge. Nicht die Anzahl der Workshops, Klicks, Wortmeldungen oder Teilnehmenden entscheidet. Die Frage lautet: Hat Beteiligung die Entscheidung verbessert? Hat sie blinde Flecken sichtbar gemacht? Hat sie soziale Härten reduziert? Hat sie Vertrauen gestärkt? Hat sie Umsetzung erleichtert? Hat sie Machtasymmetrien sichtbar gemacht? Hat sie Teilgabe ermöglicht? [I-K64-8]

Beteiligung hat Grenzen. Grundrechte stehen nicht zur Abstimmung. Menschenwürde und Minderheitenschutz bleiben unverhandelbar. Wissenschaftliche Fakten werden nicht durch Mehrheitsgefühl ersetzt. Gerichte bleiben unabhängig. Parlamente bleiben verantwortlich. Verwaltung bleibt rechtsgebunden. Beteiligung darf keine Bühne für Entwürdigung, Desinformation oder Mehrheitsdruck werden [I-K64-9].

Beteiligung mit Wirkung ist deshalb keine Herrschaft der Lautesten. Sie ist organisierte Lernfähigkeit.

64.4 Bürokratieabbau durch bessere Steuerung

Bürokratieabbau wird häufig als Abbau von Regeln verstanden. Das ist zu grob. Weniger Regeln können Freiheit stärken. Sie können aber auch Machtmissbrauch, Externalisierung, ökologische Schäden, soziale Unsicherheit und demokratische Verwundbarkeit erhöhen, wenn die Grundsignale falsch bleiben [I-K64-3].

Die Wirkungsökonomie stellt die Frage anders: Welche Regeln werden überflüssig, wenn Preise, Steuern, Kapitalflüsse, Einkommen, öffentliche Haushalte und Datenräume von Anfang an nach Wirkung ausgerichtet sind? [I-K64-3]

Bürokratieabbau durch bessere Steuerung bedeutet nicht, Schutz abzubauen. Es bedeutet, Reparaturschleifen zu reduzieren. Wenn schädliche Produkte ihre Folgekosten im Preis zeigen, braucht der Staat weniger Ausgleichsprogramme. Wenn öffentliche Mittel nach Netto-Wirkung geprüft werden, braucht es weniger Förderlogik ohne Zustandsveränderung. Wenn Daten einmal sauber erhoben und über WÖk-IDs, Produktpässe und Datenräume verfügbar sind, braucht es weniger Doppelabfragen. Wenn Verwaltung früh erkennt, welche Gruppen ein Verfahren nicht erreicht, muss sie später weniger Härten reparieren [I-K64-3; I-K64-4].

Bessere Steuerung entsteht durch Rückkopplung. Das Rad der Wirkungsökonomie gilt auch für Verwaltung: Handlung, Wirkung, Bewertung, Lenkung, neue Entscheidung, Lernen. Wirkungslenkung zeigt, dass Wirkung nicht im Bericht enden darf. Sie muss in Verfahren, Budgets, Beschaffung, Planung und Evaluation zurückkehren [I-K64-10].

Verwaltung wird dadurch nicht kleiner um jeden Preis. Sie wird genauer. Sie nutzt Daten, um Verfahren zu vereinfachen. Sie verbindet Lebenslagen, statt Menschen durch Zuständigkeiten zu schicken. Sie ersetzt Nachweisstapel durch geprüfte Datenräume. Sie bündelt Zugangspunkte. Sie erklärt Förderlogik. Sie gibt Rückmeldung. Sie prüft eigene Wirkung. Sie lässt Fehler nicht im Dunkeln.

Lokale Wirkungszentren können dafür ein praktischer Baustein sein. Sie wären keine neuen Behörden im klassischen Sinn, sondern Anlaufstellen für Beratung, Beteiligung, Datenhilfe, lokale Projekte, kommunale Wirkungshaushalte und Teilgabe [I-K64-9]. Richtig gebaut, reduzieren sie Bürokratie, weil sie Zuständigkeiten bündeln und Umsetzung ermöglichen. Falsch gebaut, würden sie nur eine neue Schleife erzeugen. Genau deshalb braucht es Wirkungsmessung auch für Beteiligung und Verwaltung selbst.

Bürokratieabbau durch bessere Steuerung heißt: Der Staat wird nicht schwächer. Er wird lesbarer, zugänglicher und lernfähiger. Er schützt weiterhin Recht, Gleichheit und Verfahren. Aber er fragt stärker, ob diese Verfahren im Leben das bewirken, wofür sie gebaut wurden.

64.5 Zwischenfazit

Verwaltung und Bürgerbeteiligung sind praktische Orte politischer Wirkung. Verwaltung ist nicht bloß Bürokratie, sondern Ermöglichungssystem. Bürger:innen sind nicht nur Adressat:innen staatlicher Entscheidungen, sondern Co-Autor:innen von Wirkung. Beteiligung ist nicht Service. Sie ist Rückkopplung.

Dieses Kapitel verbindet die Kritik an Bürokratie als Reparaturmaschine mit Rückkopplung, Wirkungslenkung, Selbstwirksamkeit und rechtsstaatlicher Verwaltung. Bürokratie wird nicht pauschal abgewertet. Verfahren bleiben notwendig. Aber Verfahren müssen zugänglich, verhältnismäßig und wirksam sein. Beteiligung bleibt eingebettet in repräsentative Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte. Aber sie erweitert die Lernfähigkeit des Staates, weil sie Erfahrung, Kritik und lokale Wirklichkeit in Entscheidungen zurückführt.

Verwaltung und Beteiligung werden wirkungsfähig, wenn sie nicht nur Verfahren abarbeiten, sondern bessere Zustände ermöglichen. Beteiligung ohne Antwortpflicht bleibt Symbolik. Verwaltung ohne Rückkopplung bleibt Formalismus. Wirkungsökonomisch gute Politik braucht beides: rechtsgebundene Verwaltung und lernfähige Beteiligung.

Die nächste Frage lautet: Wie wird aus dieser politischen und administrativen Lernfähigkeit ein Staat, der nicht nur Krisen repariert, sondern Vorsorge, kritische Funktionen und Resilienz schützt?

Diese Frage führt zu Kapitel 65: Resilienzstaat.

Endnoten und Quellen zu Kapitel 64

Interne WÖk-Quellen

[I-K64-1] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Abschnitt zur kollektiven Selbststeuerung. Grundlage für die Beschreibung rückgekoppelter Steuerung: Staat setzt Rahmen, Verwaltung ermöglicht, Bürger:innen geben Erfahrung und Teilgabe ein, Wissenschaft prüft, Medien ordnen, Gerichte sichern Rechte, Kommunen testen und Parlamente entscheiden.

[I-K64-2] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Abschnitt zu Bürgerbeteiligung als demokratischer Rückkopplung. Grundlage für Erfahrungswissen, blinde Flecken, fehlende Daten, Vertrauen und tatsächliche Wirkung vor Ort.

[I-K64-3] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Kapitel „Bürokratie als Reparaturmaschine“. Grundlage für Bürokratie als Reparaturfolge falscher Steuerung und für die Frage, welche Regeln überflüssig werden, wenn Preise, Steuern, Kapitalflüsse, Einkommen und öffentliche Haushalte nach Wirkung ausgerichtet sind.

[I-K64-4] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Kapitel Verwaltung als lernendes System. Grundlage für Verwaltung als Scharnier der Wirkungsökonomie und die neue Verwaltungsfrage: ordnungsgemäß, zugänglich, verhältnismäßig und wirksam.

[I-K64-5] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Begriffsklärung Bürgerbeteiligung. Grundlage für repräsentative Demokratie, direkte Demokratie, Bürgerräte, Jugendräte, digitale Beteiligung, lokale Wirkungszentren, Teilhabe und Teilgabe.

[I-K64-6] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Abschnitt Teilhabe und Teilgabe. Grundlage für die Unterscheidung: Teilhabe fragt nach Zugang, Teilgabe nach Beitrag.

[I-K64-7] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Abschnitt Scheinbeteiligung und Wirkungsbeteiligung. Grundlage für die Unterscheidung zwischen Beteiligung ohne reale Rückwirkung und Beteiligung, die Zustände verändert.

[I-K64-8] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Abschnitt zu Beteiligungsstandards und Evaluation. Grundlage für Antwortpflicht, Dokumentation, Ressourcen, ausgewogene Beteiligung, Wirkungsmessung von Beteiligung und Vertrauensarchitektur.

[I-K64-9] Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands2, Arbeitsfassung 2026, Abschnitt wirkungsökonomische Neubewertung und Instrumente. Grundlage für Bürgerräte als deliberative Sensoren, Jugendräte, digitale Beteiligung, lokale Wirkungszentren, Beteiligungs-Scorecards, Bürgerhaushalte und kommunale Wirkungshaushalte.

[I-K64-10] Weber, Natalie: Grundlagenpapier Wirkungsökonomie, 2025. Grundlage für Wirkungskompetenz in Gesellschaft, Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft, partizipative Governance, offene Wirkungsplattformen, organisatorische Innovation und Kooperation zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Externe Quellen

[E-K64-1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Abs. 2. Bezugspunkt für den demokratischen Ursprung staatlicher Gewalt über Wahlen, Abstimmungen und besondere Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung. Grundgesetz (GG): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

[E-K64-2] OECD: Innovative Citizen Participation and New Democratic Institutions. Catching the Deliberative Wave, OECD Publishing, Paris, 2020. Bezugspunkt für repräsentative deliberative Verfahren, Bürgerräte, Good-Practice-Prinzipien und Bürgerberatung bei komplexen politischen Fragen. OECD - Innovative Citizen Participation: https://www.oecd.org/en/publications/innovative-citizen-participation-and-new-democratic-institutions_339306da-en.html - OECD: https://www.oecd.org/

[E-K64-3] OECD: Guidelines for Citizen Participation Processes, OECD Publishing, Paris, 2022. Bezugspunkt für Planung, Information, Inklusion, Transparenz, Rückmeldung und Evaluation von Beteiligungsprozessen. OECD - Innovative Citizen Participation: https://www.oecd.org/en/publications/innovative-citizen-participation-and-new-democratic-institutions_339306da-en.html - OECD: https://www.oecd.org/

[E-K64-4] Arnstein, Sherry R.: “A Ladder of Citizen Participation”, in: Journal of the American Institute of Planners, Vol. 35, No. 4, 1969, S. 216-224. Bezugspunkt für die Unterscheidung zwischen symbolischer Beteiligung und wirksamer Beteiligungsmacht. OECD - Innovative Citizen Participation: https://www.oecd.org/en/publications/innovative-citizen-participation-and-new-democratic-institutions_339306da-en.html

[E-K64-5] Fung, Archon: “Varieties of Participation in Complex Governance”, in: Public Administration Review, Vol. 66, 2006, S. 66-75. Bezugspunkt für unterschiedliche Beteiligungsformen, Auswahl von Teilnehmenden, Kommunikation und Entscheidungswirkung.

[E-K64-6] Nabatchi, Tina; Leighninger, Matt: Public Participation for 21st Century Democracy, Jossey-Bass, San Francisco, 2015. Bezugspunkt für moderne Bürgerbeteiligung, demokratische Rückkopplung, lokale Beteiligung und institutionelle Praxis.

[E-K64-7] OECD: Trust and Public Policy. How Better Governance Can Help Rebuild Public Trust, OECD Publishing, Paris, 2017; OECD: OECD Survey on Drivers of Trust in Public Institutions, 2024. Bezugspunkt für Vertrauen, Evidenz, Stimme, Fairness, Integrität und Zukunftsverantwortung als Bedingungen staatlicher Legitimität. OECD - Survey on Drivers of Trust: https://www.oecd.org/en/publications/oecd-survey-on-drivers-of-trust-in-public-institutions-2024-results_9a20554b-en.html - OECD: https://www.oecd.org/

Zentrale Begriffe dieses Kapitels

Resonanzraum

Ein Resonanzraum ist ein sozialer, medialer oder institutioneller Raum, in dem Aussagen Wirkungspotenzial entfalten können.

Wirkungspotenzial

Wirkungspotenzial ist die Möglichkeit, dass Wirkung eintreten kann.

Wirkungswahrheit

Wirkungswahrheit meint Wirkungsnähe, Datenklarheit und Transparenz über Folgen.