Rechner · Spezifikation online
Automatisierungsdividenden-Rechner
Modelliert Maschinenwertschöpfung, Produktivitätsgewinne, Sozialrückkopplung und Wirkungsfonds-Beitrag.
Detailkonzept · v1.0
Kapitalbezogene Steuern, Abgaben und Fonds werden als demokratisch gestaltbare Rückkopplungsarchitektur beschrieben, nicht als fertige Steuerberatung.
Öffentliche Lesefassung. Keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Kredit- oder Finanzberatung.
Die Wirkungsökonomie braucht eine Steuer- und Abgabenarchitektur, die Kapital nicht bestraft, sondern ausrichtet. Kapital bleibt Werkzeug für Innovation, Investition und Transformation. Aber Kapitalerträge, Unternehmensgewinne, Vermögen, Erbschaften und automatisierte Wertschöpfung dürfen nicht wirkungsblind bleiben. Dieses Detailkonzept ordnet Wirkungskörperschaftsteuer, Wirkungsgewerbesteuer, Wirkungskapitalsteuer, wirkungsorientierte Vermögen- und Erbschaftsteuer sowie die Entkopplung sozialer Sicherung von menschlicher Erwerbsarbeit. Der Vorschlag lautet nicht zwingend: überall neue Steuerarten. Vieles kann über Wirkungsfaktoren, Bonus-Malus-Mechaniken, Fondsrückkopplung, kommunale Wirkungshaushalte und Übergangsregeln in bestehende Steuerlogiken integriert werden. #
Das heutige Steuerrecht unterscheidet sehr präzise nach Rechtsform, Bemessungsgrundlage und Steuersubjekt. Es unterscheidet aber nur begrenzt, ob Kapital positive oder negative Zustandsveränderungen erzeugt. Ein Euro Gewinn aus regenerativer Innovation und ein Euro Gewinn aus destruktiver Externalisierung erscheinen steuerlich oft ähnlich. Ein Erbe produktiven Wirkungskapitals und ein Erbe spekulativer Bodenrente können in derselben Logik landen. Das erzeugt Fehlanreize: Schädliche Geschäftsmodelle können Folgekosten externalisieren und zugleich Kapitalerträge privatisieren. #
Das WÖk-Steuerprinzip fragt nicht nur: Wie viel wurde verdient? Sondern: wodurch wurde es verdient, welche Wirkung erzeugt es und welche Rückkopplung ist angemessen? Bestehende Steuerarten können durch Wirkungsfaktoren ergänzt werden: Wirkungsklassen, Bonus-Malus-Sätze, Abzugsbeschränkungen, Wirkungsgutschriften, Fondsbeiträge und rote Linien. Haushaltsneutralität bleibt politisch wichtig. Die Summe der Einnahmen muss nicht automatisch steigen. Die Verteilung der Lasten verändert sich: positive Wirkung wird entlastet, negative Wirkung trägt mehr Kosten. #
Die Körperschaftsteuer könnte eine Wirkungskomponente erhalten. Gewinn bleibt Bemessungsgröße, Wirkung wird Korrekturfaktor. Unternehmen mit hoher positiver Netto-Wirkung, guter Datenqualität und glaubwürdigem Transformationspfad könnten entlastet werden. Unternehmen mit negativem NWI, Schadensverlagerung oder fehlender Transparenz tragen höhere Wirkungskomponenten. Ziel ist kein Strafsystem, sondern ein Richtungssignal: Gewinne bleiben möglich, aber nicht mehr auf Kosten unsichtbarer Schäden. #
Die Gewerbesteuer ist kommunal relevant. Unternehmen wirken lokal auf Infrastruktur, Arbeitsmarkt, Umwelt, Verkehr, Gesundheit, Wohnen und Vertrauen. Eine Wirkungsgewerbesteuer könnte Standortemissionen, gute Arbeit, Ausbildungsleistung, Flächenverbrauch, Verkehrslast, lokale Beschaffung, Quartierswirkung und Krisenresilienz berücksichtigen. Damit profitieren Kommunen nicht nur von Gewerbeertrag, sondern von Unternehmen, die lokale Wirkung und Resilienz stärken. #
Kapitalerträge sind nicht automatisch problematisch. Sie werden problematisch, wenn sie aus Externalisierung, Knappheitsausnutzung, Spekulation oder demokratiegefährdender Machtkonzentration entstehen. Eine Wirkungskapitalsteuer könnte Kapitalerträge nach Herkunft und Wirkung differenzieren: Transformationskapital, regenerative Infrastruktur und soziale Innovation werden begünstigt; fossile Lock-ins, spekulative Leerstandsgewinne oder toxische Finanzprodukte werden stärker belastet. Bei Vermögen ist nicht allein die Höhe entscheidend, sondern die Wirkung: produktiv, regenerativ, stabilisierend, spekulativ, extraktiv oder machtverzerrend. #
Erbschaften sind verdichtete Vergangenheit. Sie können Familienunternehmen, Wohnraum, Produktivkapital, Landwirtschaft, Kultur oder Spekulationsvermögen übertragen. Die Wirkung ist sehr unterschiedlich. Eine wirkungsorientierte Erbschaftsteuer sollte gute Nachfolge nicht pauschal erschweren. Sie sollte unterscheiden, ob Vermögen positive Wirkung fortsetzt, Gemeinwohlbindungen enthält oder reine Macht- und Rentenpositionen vererbt. Möglich sind Wirkungsstundungen, Transformationsauflagen, Fondsanteile, Gemeinwohlbindungen und Unternehmensnachfolge-Schutz bei positiver Wirkung. #
Die alte Kette lautet: Arbeit -> Einkommen -> Sozialabgaben -> Rente, Pflege, Gesundheit. Automatisierung schwächt diese Kette, wenn Wertschöpfung ohne menschliche Lohnsumme wächst. Die WÖk bestraft Maschinen nicht. Sie koppelt soziale Sicherung breiter an Wertschöpfung, Kapitalwirkung, Automatisierungsgewinne und Maschinenleistung. Der Maschinenwertschöpfungsbeitrag ist keine Fortschrittsstrafe, sondern Systemrückkopplung. Automatisierungsdividenden können in Wirkungsfonds, Wirkungseinkommen, Wirkungsrente, Qualifizierung, Care-Ausgleich und kommunale Transformation fließen. #
Die Ausgestaltung bleibt politisch offen. Liberale Perspektiven können niedrige Basissätze, Transparenz und Innovationsanreize betonen. Sozialdemokratische Perspektiven können Ausgleich und Fonds stärker gewichten. Grüne Perspektiven können Klima- und Ressourcenwirkungen priorisieren. Konservative Perspektiven können Eigentumsverantwortung und Generationenpflicht betonen. Entscheidend ist ein gemeinsamer Rahmen: Wirkung sichtbar machen, rote Linien schützen, demokratische Entscheidung erhalten und Übergänge fair gestalten. #
WÖk-IDs ordnen Wirkungsfelder zu. CSRD/ESRS, EU-Taxonomie, Banken- und Versicherungsdaten, Produktpässe, kommunale Daten und Steuerdaten liefern die Basis. Der Wirkungsrat definiert Benchmarks und Korrekturen. Missbrauchsschutz ist zentral: keine Scheintransformation, keine Briefkastenwirkung, keine Auslagerung negativer Wirkung, keine Kompensation roter Linien, keine Personenbewertung und keine automatische Steuerentscheidung ohne Rechtsmittel. Jede wirkungsbezogene Steuerkorrektur braucht Einspruchsrechte, Audit, Datenqualitätsklassen, Übergangsfristen und öffentliche Methodik. #
| Akteur | Interesse | WÖk-Anschluss |
|---|---|---|
| Unternehmen | Planbarkeit und Investition | Wirkungskörperschaftsteuer, NWI, Transformationspfade |
| Kommunen | Gewerbeertrag und Standortwirkung | Wirkungsgewerbesteuer, Wirkungshaushalt |
| Kapitalanleger:innen | Ertrag und Risiko | Wirkungskapitalsteuer, Portfolio-Wirkungsrating |
| Erb:innen/Familienunternehmen | Nachfolge und Eigentum | Wirkungsstundung, Gemeinwohlbindung |
| Arbeitnehmer:innen | Sozialschutz und Automatisierung | Sozialabgaben-Entkopplung, Dividende |
| Staat/Verwaltung | Vollzug und Rechtsschutz | WStG-Rahmen, Pilotierung, Einspruchsrechte |
Website-Tools: Wirkungskörperschaftsteuer-Simulator, Wirkungsgewerbesteuer-Modul, Maschinenwertschöpfungsbeitrag, Erbschaft-/Vermögenswirkungscheck, Kapitalertrags-Wirkungsmodul und Haushaltsneutralitätsrechner. Die Tools sind keine Steuerberatung. Sie zeigen Modelllogiken, Szenarien, Wirkungsdaten, Übergänge und politische Optionen. #
Relevante SDGs: 1, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16 und 17. SDG+: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, institutionelles Vertrauen und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Steuerarchitektur entscheidet, ob Kapitalwirkung belohnt oder negative Wirkung externalisiert wird. #
Dieser Abschnitt enthält in der DOCX-/PDF-Fassung ergänzende Tabellen zu Scorecard, Fondslogik oder Steuerfaktoren sowie Umsetzungspfade für die Website- und Tool-Integration. #
Die folgenden politischen Anforderungen beschreiben keinen fertigen Parteibeschluss. Sie markieren den Rahmen, damit Wirkungsorientierte Steuer- und Abgabenarchitektur des Kapitals demokratisch, rechtsstaatlich und praktisch umsetzbar wird. #
| Ebene | Aufgabe für Politik und Umsetzung |
|---|---|
| Aufgabe der Politik | Rahmen setzen, Datenqualität sichern, Missbrauch verhindern und Übergänge fair gestalten. |
| Politische Rahmenbedingungen | Rechtssichere Definitionen, unabhängige Prüfung, Schutz kleiner Akteure und europäische Anschlussfähigkeit. |
| Ausgestaltungsspielraum | Tempo, Verbindlichkeit, Förderanteile, Steuerstaffelung, Pilotierung und Härtefallregeln bleiben politisch offen. |
| Zielkonflikte | Freiheit und Lenkung, Innovation und Kontrolle, Datenschutz und Transparenz, Kapitalmobilisierung und Spekulationsschutz. |
| Rollenverteilung | EU, Bund, Länder, Kommunen, Aufsicht, Finanzwirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Bürger:innen. |
| Übergang und Schutz | Pilotphasen, De-minimis-Regeln, KMU-Schutz, Rechtsschutz, Ombudsstellen und Revisionszyklen. |
| Evaluation und Korrektur | Wirkungsberichte, unabhängige Assurance, Wirkungsrat, parlamentarische Kontrolle und öffentliche Konsultation. |
| Schutz vor Technokratie | Wirkungsdaten bereiten Entscheidungen vor, ersetzen sie aber nicht. |
Die Steuerarchitektur des Kapitals richtet Abgaben auf Wirkung aus. #
Kontext-Werkzeuge
Die Werkzeuge sind Modell- und Planungshilfen. Sie ersetzen keine Anlageberatung, keine Kreditentscheidung, keine Steuerberatung, kein Versicherungsrating und keine Aufsichtsentscheidung.
Rechner · Spezifikation online
Modelliert Maschinenwertschöpfung, Produktivitätsgewinne, Sozialrückkopplung und Wirkungsfonds-Beitrag.
Rechner · Demo in Vorbereitung
Modelliert, wie Maschinenleistung und Automatisierungsgewinne sozial, fiskalisch und innovationsfreundlich rückgekoppelt werden könnten.
Check · Demo in Vorbereitung
Prüft modellhaft, ob Kapitalbestände positive Netto-Wirkung ermöglichen, blockieren oder risikoreich konzentrieren.
Check · Demo in Vorbereitung
Ordnet Erbschafts- und Vermögensübergänge nach Teilhabe, Gemeinwohlfinanzierung, Eigentumsschutz und demokratischer Zumutbarkeit ein.
Navigator · Demo in Vorbereitung
Verknüpft WStG, WUStG, WEstG, kapitalbezogene Steuern, Abgabenlogik und Wirkungsfonds als Orientierungsmodell.
Portalzuordnung
| Thema | Zuordnung |
|---|---|
| Produktbesteuerung / WUStG | Produkte & Konsum + Staat/Recht |
| Impact Controlling / WÖk-IDs | Werkzeuge |
| WStG / Wirkungsrat / Wirkungshaushalt | Staat, Recht & Demokratie |
| Unternehmenssteuern / Kapitalmarktdruck | Wirtschaft & Unternehmen + Finanzsystem & Kapital |
| Sozialabgaben-Entkopplung / Automatisierung | Arbeit & Einkommen + Unternehmen + Finanzierbarkeit |
| Wirkungsrente | Rente & soziale Sicherung |
| Bildung, Gesundheit, Wohnen | Jeweilige Wirkungsfelder plus Finanzierungsseite |
| Wirkungsvermögensteuer / Wirkungserbschaftsteuer | Finanzsystem & Kapital + Staat/Recht |
| Wirkungsfonds | Finanzsystem & Kapital als Querschnitt, zusätzlich in allen Fachportalen verlinkt |
Demokratische Umsetzung
Die folgenden politischen Anforderungen beschreiben keinen fertigen Parteibeschluss. Sie markieren den Rahmen, damit Finanzsystem und Kapital demokratisch, rechtsstaatlich und praktisch umgesetzt werden können.
| Aufgabe der Politik | Kapitalmärkte so rahmen, dass Risiko, Resilienz und positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie in Kapitalzugang, Aufsicht, Steuern und Fonds sichtbar werden. |
|---|---|
| Politische Rahmenbedingungen | CSRD/ESRS-Anschluss, Finanzaufsicht, ESG-Rating-Transparenz, Fondsregeln, Steuerrecht, Datenschutz, Rechtsschutz und proportionale Berichtspflichten. |
| Ausgestaltungsspielraum | Parteien können Tempo, Verbindlichkeit, Freibeträge, Fondsstrukturen, öffentliche oder private Träger, Übergangsfristen und Sozialausgleich unterschiedlich gestalten. |
| Zielkonflikte | Kapitalmobilität, Standortwettbewerb, Eigentumsschutz, Finanzstabilität, Innovationsfreiheit, Bürokratie, Datenschutz und soziale Gerechtigkeit müssen demokratisch austariert werden. |
| Rollenverteilung | EU, Bund, BaFin, EZB, EBA, EIOPA, ESMA, Länder, Kommunen, Banken, Versicherungen, Fonds, Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft tragen unterschiedliche Verantwortung. |
| Übergang und Schutz | KMU, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Sozialunternehmen und Haushalte brauchen einfache Datenpfade, Übergangsfristen, Härtefallregeln, Anti-Greenwashing-Schutz und Korrekturwege. |
| Evaluation und Korrektur | Wirkungsberichte, Stresstests, Revisionszyklen, Wirkungsrat, öffentliche Konsultation, unabhängige Assurance und Fehlerkultur halten das System lernfähig. |
| Parteipolitische Anschlussfähigkeit | Marktbasierte, sozialstaatliche, kommunale, fondsorientierte, unternehmensbezogene und europäische Wege bleiben möglich. |
| Schutz vor Technokratie | Wirkungsdaten bereiten Entscheidungen vor, ersetzen sie aber nicht. Normative Entscheidungen bleiben demokratisch legitimiert; bewertet werden Kapitalflüsse, Produkte und Strukturen, nicht Menschen. |
Referenzrahmen
SDG+ ist keine offizielle UN-Kategorie, sondern eine transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie für demokratische, rechtsstaatliche, mediale, institutionelle und digitale Voraussetzungen positiver Netto-Wirkung.
Alle SDGs und SDG+ im Referenzrahmen ansehenOnline-Buch
Vernetzung
Wirkungsfeld
WUStG, Produktwirkung, Scorecards und Lieferketten liefern Daten für Kapitalzugang und Fondsfähigkeit.
Werkzeugbereich
T-SROI, NWI, WÖk-IDs und Scorecards bilden die Bewertungsgrundlage für Kapitalwirkung.
Wirkungsfeld
WStG, Wirkungsrat, Wirkungshaushalt und Rechtsschutz rahmen Kapitalrückkopplung demokratisch.
Wirkungsfeld
Finanzmarktanforderungen, CSRD/ESRS, Governance, Risiko und Lieferketten verbinden Unternehmen mit Kapitalwirkung.
Wirkungsfeld
Automatisierung, Maschinenwertschöpfungsbeitrag und Sozialabgaben-Entkopplung brauchen Finanzierungspfade.
Wirkungsfeld
Wirkungsrente, Bürger:innenfonds und Renten-Impact-Fonds verbinden Vorsorge mit Kapitalwirkung.
Wirkungsfeld
Gesundheits- und Pflegefonds machen Prävention, Versorgung und Resilienz finanzierbar.
Wirkungsfeld
Bildungsfonds und Wirkungsschule übersetzen Kapital in langfristige Bildungswirkung.
Wirkungsfeld
Demokratie- und Medienfonds schützen Medienqualität, Quellenklarheit und öffentliche Wahrheitsräume.
Schutzgrenzen
Bewertet werden Kapitalflüsse, Produkte, Portfolios, Institutionen und Rahmenbedingungen, nicht Menschen. Alle Tools sind modellhafte Demonstrationen. Sie sind keine Anlageberatung, keine automatische Kreditablehnung, kein Versicherungsrating, keine Steuerberatung und keine Aufsichtsentscheidung.
Quellen
Externe Referenzen dienen als belastbare Anschlussquellen. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
Anforderungen an Identifikation, Messung, Management und Monitoring von ESG-Risiken; Anwendung ab 11.01.2026, mit gestaffeltem Anschluss für kleine und nicht komplexe Institute.
Externe Quelle öffnenKreditvergabe und Monitoring als realer Anschluss für Wirkungskredit- und Transformationsrisikologik.
Externe Quelle öffnenUnternehmensberichterstattung als Datenbasis für Kapitalwirkung, Risiken und Transformationspfade.
Externe Quelle öffnenEuropäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards als methodischer Datenanschluss.
Externe Quelle öffnenTaxonomie als Klassifikation umweltbezogener Wirtschaftsaktivitäten und Finanzierungsanschluss.
Externe Quelle öffnenOffenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Finanzdienstleistungssektor.
Externe Quelle öffnenEU-Regulierung für ESG-Ratinganbieter; Transparenz- und Aufsichtsanschluss über ESMA.
Externe Quelle öffnenVersicherungs- und Pensionsaufsicht zu Nachhaltigkeitsrisiken, ORSA, Stress Tests und prudenziellem Umgang.
Externe Quelle öffnenVersicherungsschutzlücken als Hinweis auf Resilienz-, Präventions- und Systemrisiken.
Externe Quelle öffnenLieferketten- und Sorgfaltspflichten als Daten- und Risikorahmen für Kapitalentscheidungen.
Externe Quelle öffnenLeitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Due Diligence.
Externe Quelle öffnenDownload / Export
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