Online-Volltext #

Lieferkettenbewertung verweist auf § 7 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Vorsteuer- und Lieferkettenlogik als Pilotmodell. und § 8 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Evaluation und Wirkungsrat-Governance. . Vorsteuerlogik bleibt Pilotmodell und setzt Gesetzgebung, Rechtsschutz und Dateninfrastruktur voraus.

Hinweis zur Version 1.1 #

Diese Fassung aktualisiert die Lieferkettenlogik auf WUStG v2.1. Historische Fassungen bleiben erhalten. #

1. Warum Lieferketten zentrale Wirkungsräume sind #

Produkte tragen Wirkung entlang der Kette: Rohstoffe, Arbeit, Energie, Transport, Verarbeitung, Verpackung, Nutzung und Entsorgung. #

2. Wirkung, Wirkungspotenzial und Lieferkettenwirkung #

Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Lieferketten enthalten reale Wirkung, aber auch Wirkungspotenziale und Wirkungsrisiken, wenn Daten fehlen oder nur indirekte Annahmen vorliegen. #

3. WÖk-IDs und Scorecards #

WÖk-IDs ordnen Indikatoren eindeutig. Scorecards verbinden Messwerte, Datenqualität, Einzelscores, rote Linien, FinalScore und NWI-Bezug. #

4. Reverse Merit Order in Lieferketten #

Kinderarbeit, Zwangsarbeit, massive Menschenrechtsverletzungen, schwere Umweltzerstörung oder Biodiversitätsverlust sind rote Linien. Gute CO2-Werte verdecken solche Defizite nicht. #

5. Vorsteuer- und Anrechnungslogik als Pilotmodell #

Vorsteuer- und Anrechnungslogiken können wirkungsdifferenziert ausgestaltet werden. Negative oder risikobehaftete Vorleistungen können Abschläge, Prüfpflichten oder Nichtanrechnung in definierten Risikoklassen auslösen. #

Diese Logik ist Zielarchitektur und Pilotmodell, nicht geltendes Recht. #

6. Import, EUSt, CBAM und Grenzausgleich als Prüfrahmen #

Importlogik, Einfuhrumsatzsteuer, CBAM-Anschluss, Binnenmarkt, WTO- und EU-Recht sind Prüfrahmen. Diese Fassung behauptet keine fertige Rechtslösung. #

7. Digitale Produktpässe #

DPPs können Lieferkettendaten, WÖk-IDs, Prüfstatus, Scorecards und Datenqualität bündeln. Sie sind Dateninfrastruktur, kein automatischer Wahrheitsbeweis. #

8. Datenqualität, Ersatzwerte und Einspruch #

Datenqualität wird geprüft, plausibilisiert oder als Ersatzwert markiert. Datenlücken dürfen nicht belohnt werden, aber kleine Lieferanten brauchen Unterstützung, Übergangsfristen und faire Standardwerte. #

Einspruch und Datenkorrektur sind notwendig. #

9. Verbraucherinformation ohne Überwachung #

Verbraucherinformation soll produktbezogene Wirkung sichtbar machen, nicht Menschen bewerten. #

Es gibt keine personenbezogene Kaufbewertung, keine Konsumüberwachung, keine Nachteile bei Nichtteilnahme. Freiwillige Bonusmodelle sind nur datensparsam, transparent und ohne Personenbewertung denkbar. #

10. T-Shirt-Beispiel #

Ein T-Shirt kann bei CO2, Wasser, Chemikalien, Löhnen, Arbeitsrechten, Haltbarkeit und Recycling bewertet werden. Kinderarbeit bleibt rote Linie, auch wenn einzelne ökologische Werte gut sind. #

11. KMU und globale Fairness #

Lieferanten sollen nicht pauschal bestraft werden, weil sie weniger Datenkapazität haben. Die Architektur braucht Standardwerte, Unterstützung, faire Fristen, Auditpfade und Lieferantenentwicklung. #

12. Fazit #

Lieferkettenwirkung wird nicht durch ein Label gelöst. Sie braucht Daten, Rechtsschutz, Nichtkompensation, faire Verantwortung und lernende Rückkopplung. #