Anschlussbegriff

Art. 191 AEUV – Vorsorge-, Präventions- und Verursacherprinzip

Art. 191 AEUV beschreibt die Ziele und Grundsätze der EU-Umweltpolitik: Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität, Schutz der Gesundheit, rationelle Ressourcennutzung, Bekämpfung des Klimawandels sowie Vorsorge-, Präventions-, Ursprungs- und Verursacherprinzip.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Vorsorgeprinzip, Prävention, Wirkungsgrenze.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die WÖk ist Art. 191 AEUV besonders anschlussfähig, weil er die Logik „Wer Schaden verursacht, trägt Kosten“ mit Vorsorge und systemischer Prävention verbindet.

Verwendung

Verwendung

„Art. 191 AEUV – Vorsorge-, Präventions- und Verursacherprinzip“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht auf CO2 verengen. Art. 191 AEUV umfasst Umweltqualität, Gesundheit, Ressourcen, internationale Umweltprobleme und Grundsätze der Verantwortung.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Art. 191 AEUV – Vorsorge-, Präventions- und Verursacherprinzip“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.