WÖk-Präzisierungsbegriff / Bewertungs- und Steuerungsbegriff

Lieferantenbewertung

Lieferantenbewertung nach WÖk bewertet Lieferanten nicht nur nach Preis, Qualität und Lieferfähigkeit, sondern nach ihrer Wirkung, Datenqualität, Resilienz und Transformationsfähigkeit.

WÖk-Präzisierungsbegriff / Bewertungs- und SteuerungsbegriffStand / Version 1.1

Auf einen Blick

  • Lieferantenbewertung nach WÖk bewertet Lieferanten nicht nur nach Preis, Qualität und Lieferfähigkeit, sondern nach ihrer Wirkung, Datenqualität, Resilienz und Transformationsfähigkeit.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Lieferanten, Beschaffung & Wirkungscontrolling und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „Lieferantenbewertung“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Lieferkettenwirkung, Beschaffung als Wirkungshebel, Supply-Chain-Resilienz.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Lieferantenbewertung bezeichnet in der Wirkungsökonomie die systematische Bewertung von Lieferanten nach ihrer tatsächlichen und erwartbaren Wirkung. Sie erweitert klassische Lieferantenbewertung um Wirkungsdaten, Datenqualität, Wirkungsrisiken, Resilienz, Menschenrechte, Umweltwirkung, Gesundheit, Sicherheit, Demokratie- und Governance-Aspekte.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Lieferantenbewertung ist relevant, weil Lieferanten über Produktwirkung, Preiswahrheit, Vorsteuerfähigkeit, Kapitalwirkung, Versicherbarkeit und Responsible Marketing entscheiden. Ohne sie gewinnen Lieferanten mit schlechten Wirkungen leichter über niedrige Preise, während Datenlücken, Produktgruppenrisiken und Greenwashing unsichtbar bleiben.

Verwendung

Verwendung

Lieferantenbewertung ist in der WÖk kein reines Kontrollinstrument und keine Auditpolizei. Sie ist ein Entwicklungsinstrument: Mindestanforderungen, Bewertungslogik, Datenqualität, Entwicklungspfad und Rückkopplung in Preis, Bonus, Vertragslaufzeit, Vorsteuerfähigkeit und Ausschreibung gehören zusammen.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Lieferantenaudit: prüft Nachweise; Lieferantenbewertung ordnet Wirkung und Entscheidungsrelevanz ein.
  • Code of Conduct: Mindestregel; Lieferantenbewertung prüft tatsächliche Wirkung und Daten.
  • Zertifikat: kann Hinweis sein, ersetzt aber keine Scorecard.
  • ESG-Lieferantenrating: kann Risiko betrachten; WÖk bewertet Zustandswirkung und Nichtkompensation.
  • Moralisches Ranking: Bewertet wird Wirkung der Tätigkeit und Vorleistung, nicht der moralische Wert von Menschen.

Vertiefung

Vertiefte Begriffsstruktur

Kurzdefinition / Hover

Lieferantenbewertung nach WÖk bewertet Lieferanten nicht nur nach Preis, Qualität und Lieferfähigkeit, sondern nach ihrer Wirkung, Datenqualität, Resilienz und Transformationsfähigkeit.

Auf einen Blick

  • Lieferantenbewertung macht Vorleistungswirkung entscheidungsfähig.
  • Sie bewertet Wirkung auf Mensch, Planet und Demokratie, ohne Menschen moralisch zu ranken.
  • Sie dient auch Lieferantenentwicklung, Partnerschaft und Verbesserung.
  • Das schwächste relevante Wirkungsfeld kann die Gesamtbewertung begrenzen.
  • Sie muss fair gegenüber kleinen und internationalen Lieferanten sein und Entwicklungspfade ermöglichen.

Hauptdefinition

Lieferantenbewertung bezeichnet in der Wirkungsökonomie die systematische Bewertung von Lieferanten nach ihrer tatsächlichen und erwartbaren Wirkung. Sie erweitert klassische Lieferantenbewertung um Wirkungsdaten, Datenqualität, Wirkungsrisiken, Resilienz, Menschenrechte, Umweltwirkung, Gesundheit, Sicherheit, Demokratie- und Governance-Aspekte.

Wirkungsökonomische Relevanz

Lieferantenbewertung ist relevant, weil Lieferanten über Produktwirkung, Preiswahrheit, Vorsteuerfähigkeit, Kapitalwirkung, Versicherbarkeit und Responsible Marketing entscheiden. Ohne sie gewinnen Lieferanten mit schlechten Wirkungen leichter über niedrige Preise, während Datenlücken, Produktgruppenrisiken und Greenwashing unsichtbar bleiben.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Lieferantenbewertung ist in der WÖk kein reines Kontrollinstrument und keine Auditpolizei. Sie ist ein Entwicklungsinstrument: Mindestanforderungen, Bewertungslogik, Datenqualität, Entwicklungspfad und Rückkopplung in Preis, Bonus, Vertragslaufzeit, Vorsteuerfähigkeit und Ausschreibung gehören zusammen.

Referenzrahmen SDGs / Agenda 2030 / SDG+

Positive Wirkung wird am Referenzrahmen SDGs, Agenda 2030 und SDG+ bewertet. SDG+ ist eine Erweiterung der Wirkungsökonomie, keine offizielle UN-Kategorie. Zielgröße der Wirkungsökonomie ist positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie.

Abgrenzung: Nicht verwechseln mit

  • Lieferantenaudit: prüft Nachweise; Lieferantenbewertung ordnet Wirkung und Entscheidungsrelevanz ein.
  • Code of Conduct: Mindestregel; Lieferantenbewertung prüft tatsächliche Wirkung und Daten.
  • Zertifikat: kann Hinweis sein, ersetzt aber keine Scorecard.
  • ESG-Lieferantenrating: kann Risiko betrachten; WÖk bewertet Zustandswirkung und Nichtkompensation.
  • Moralisches Ranking: Bewertet wird Wirkung der Tätigkeit und Vorleistung, nicht der moralische Wert von Menschen.

Beispiele

  • Ein Baumwolllieferant wird nach Wasserstress, Pestiziden, Living Wage, Arbeitsrechten, Biodiversität, Rückverfolgbarkeit und Datenqualität bewertet.
  • Ein Batterie-Lieferant wird nach kritischen Rohstoffen, Menschenrechten, Energie, Chemikalien, Arbeitsschutz, Recyclingfähigkeit und Transparenz bewertet.
  • Ein Softwarelieferant wird nach Datenschutz, Barrierefreiheit, Cyberresilienz, Energieeffizienz, Datenhoheit und algorithmischer Fairness bewertet.

Mess- und Steuerungsbezug

Eine Lieferantenbewertung enthält Lieferantengrunddaten, Warengruppe, NACE- und Aktivitätszuordnung, relevante WÖk-IDs, Wirkungsfelder, Scorecard, FinalScore, Datenqualität, Audit- und Assurance-Status, rote Linien, Beschwerdemechanismen, Subsupplier-Daten, Entwicklungspfad, Vertragsklauseln, Bonus-/Malus-Logik, Risiko- und Resilienzbewertung, Vorsteuerstatus sowie Korrektur- und Einspruchsverfahren. Fehlende Daten sind Risikodaten und nicht automatisch neutral. Datenqualität, Systemgrenzen, Unsicherheit, Audit-Trail, Versionierung, Prüfbarkeit, Datenschutz, Datenhoheit, Einsicht, Widerspruch, Rechtsschutz und Korrekturpfade sind zu sichern. Keine Personenbewertung und kein Social-Credit-Framing.

Querverweise im Glossar

Quellenbasis

  • Externe Quellen: UN SDGs / Agenda 2030; UN Guiding Principles on Business and Human Rights; OECD Due Diligence Guidance; CSRD / ESRS; GRI; EU-Taxonomie; ESPR / Digital Product Passport; ISO 20400 / ISO 22301 / ISO 28000; Cradle to Cradle Products Innovation Institute.

Redaktionelle Metadaten

  • cluster: Lieferketten-, Beschaffungs- und Produktionslogik

Querverweise

Version und Quellen

Kategorie: Lieferanten, Beschaffung & Wirkungscontrolling · Version: 1.1